Gefährliche Gegenstände

Um die Sicherheit aller Passagiere an Bord zu gewährleisten, kann der Transport bestimmter Gegenstände sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck eingeschränkt oder verboten sein. Daher ist es wichtig, sich vor Abflug gründlich zu informieren und dementsprechend zu packen. Bitte lesen Sie diese Informationen gründlich durch und kontaktieren Sie uns, sollten Sie Fragen haben.

Elektronikgeräte und Batterien

Elektronikgeräte und Batterien für den persönlichen Gebrauch gelten als Gefahrgut. Denn im Falle einer Beschädigung besteht die Gefahr von Hitzeentwicklung, Kurzschlüssen und Brandherden. Detaillierte Informationen zu Elektronikgeräten und Batterien für den persönlichen Gebrauch finden Sie hier.

Welche Gegenstände sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten?

z. B. Bleichmittel, Bleichpulver und Peroxide

z. B. Säuren, Laugen, Rostschutz- oder Rostentfernungsstoffe, Schwefeldioxidlösungen, Chemikalien-Sets und Quecksilber

z. B. Bakterien und Viruskulturen

z. B. Feuerwerkskörper, Leuchtraketen

Stark magnetische Materialien

Entzündliche Flüssigkeiten (z. B. Feuerzeugbenzin, Farbe, Lack, Reinigungsmittel), entzündliche Feststoffe (z. B. Streichhölzer, Holzkohlebriketts) und sonstige entflammbare Artikel

z. B. Arsen, Cyanid, Insektizide, Pestizide und sonstige Arten toxischer und gifthaltiger Substanzen

Welche Gegenstände müssen in meinem aufgegebenen Gepäck verstaut werden?

Flüssigkeiten in Behältern über 100 ml müssen in Ihrem aufgegebenen Gepäck verstaut werden. Nur eine begrenzte Menge an Flüssigkeiten ist in Ihrem Handgepäck gestattet: Sie dürfen maximal 1 Liter in Behältern mit einer Füllmenge von maximal 100 ml mit sich führen.


Flüssigkeiten umfassen:

  • Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup
  • Cremes, Lotionen und Öle
  • Parfüm
  • Sprays
  • Gel, einschließlich Haar- und Duschgel
  • Inhalte unter Druck stehender Behälter (z. B. Rasierschaum, anderer Schaum und Deodorant)
  • Pasten (z. B. Zahnpasta)
  • Flüssig-feste Mischungen
  • Mascara
  • Alle anderen Artikel mit ähnlicher Konsistenz

Ausgenommen sind am Flughafen gekaufte Flüssigkeiten

Flüssigkeiten, die in Flughafengeschäften hinter der Sicherheitskontrolle gekauft wurden, sind an Bord als Teil Ihres Handgepäcks erlaubt und dürfen die 100 ml pro Behälter überschreiten:

  • Dies gilt nur für Artikel, die innerhalb von 24 Stunden vor Abflug gekauft wurden.
  • Sie müssen im Geschäft in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel verpackt werden.
  • Dieser Beutel darf nicht geöffnet werden, bevor Sie Ihr endgültiges Reiseziel erreicht haben. Ansonsten kann der Inhalt konfisziert werden.

Flüssigkeiten, die in den steuerbefreiten Geschäften eines Flughafens oder an Bord eines Fluges außerhalb der EU gekauft wurden, dürfen nicht in der Kabine befördert werden, selbst wenn sie sich in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel befinden.

Auch Flüssigkeiten (z. B. Getränke), die in einer Flughafen-Bar oder -Restaurant hinter der Sicherheitskontrolle gekauft wurden, dürfen mit an Bord genommen werden.

Der Transport pulverartiger Substanzen (z. B. Mehl, gemahlener Kaffee, Gewürze, Milchpulver und Kosmetik) ist auf Flügen in die USA und nach Togo eingeschränkt. Mengen über 350 ml dürfen nicht im Handgepäck, sondern nur im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

Ausnahmen:

  • Ärztlich verschriebene Substanzen, Babynahrung und menschliche Überreste
  • Pulverartige Substanzen, die in steuerbefreiten Geschäften im Flughafen gekauft wurden, wenn sie sich in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel befinden

Gegenstände, die die Sicherheit der Passagiere und Besatzung beeinträchtigen oder das Flugzeug beschädigen können, müssen als Gepäck aufgegeben werden. Beispiele dafür sind Waffenattrappen (oder alles, was als Waffe verwendet werden kann), spitze, scharfe und stumpfe Gegenstände.

Bezieht sich auf Fallschirme mit pyrotechnischer Einschaltautomatikvorrichtung (AAD), z. B. Cypres AAD.

  • Erlaubt in aufgegebenem Gepäck und Handgepäck
  • Die Erlaubnis der Fluggesellschaft ist nicht erforderlich

Sie müssen ein schriftliches Dokument von einer autorisierten nationalen Behörde mit sich führen, welches Einzelheiten zu der Einschaltautomatikvorrichtung (AAD) sowie eine Bestätigung enthält, dass die Vorrichtung nicht als Gefahrgut gilt.

Gegenstände, die eine Genehmigung erfordern

Manche Gegenstände benötigen unsere Genehmigung, bevor Sie sie in Ihrem aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck befördern dürfen. Diese Genehmigung können Sie zum Zeitpunkt der Buchung oder mindestens 48 Stunden vor Abflug zu den Bürozeiten anfordern.

Waffen und Munition dürfen nur im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Für Waffen fallen dieselben Gebühren wie für Sportausrüstungen an.

  • Beim Transport von Waffen und Munition nach/von Italien, Spanien und Schweiz fallen zusätzliche Gebühren an. Für weitere Informationen kontaktieren Sie unser Service Centre.
  • Waffen und Munition sind auf Flügen nach Sierra Leone sowie nach/aus dem Vereinigten Königreich und der Demokratischen Republik Kongo nicht gestattet.
  • Bei Reisen vom Brussels Airport müssen Sie unser ​Service Centre mindestens 24 Stunden vor Abflug benachrichtigen. 

WAFFEN

  • Alle Waffen müssen ungeladen und in einem robusten, festen Behälter aus Holz, Metall, Faserstoff oder Styropor angemessen verpackt sein. Der Passagier muss diesen Behälter selbst stellen.
  • Waffen mit explosiven oder entflammbaren Projektilen sind vom Transport ausgeschlossen.

MUNITION

  • Maximal 5 kg pro Passagier sind erlaubt.
  • Ihr Transport muss unserem Service Centre im Voraus mitgeteilt werden
  • Sie muss separat von der Schusswaffe verpackt sein.
  • Sie muss in einem robusten Behälter aus Holz, Metall oder Pappe verpackt sein.
  • Sie muss im Inneren des Behälters vor Erschütterungen und Bewegung geschützt sein.
  • Sie muss so verpackt sein, dass sie nicht versehentlich losgehen kann.

HINWEIS: Die Einschränkungen können auf Codeshare-betriebenen Flügen abweichen. Kontaktieren Sie uns für alle Bestimmungen und Regelungen im Detail.

Maximal 2,5 kg pro Passagier sind unter vorheriger Anmeldung erlaubt.

Gaspatronen sind bei vorheriger Anmeldung gestattet.

Für selbstaufblasende Sicherheitsvorrichtungen:

  • Bis zu 2 kleine Zylinder, mit denen die selbstaufblasende Sicherheitsvorrichtung bestückt ist.
  • Bis zu 2 Ersatzzylinder für dieselbe Vorrichtung.

Für andere Vorrichtungen:

  • Bis zu 4 Gaspatronen, deren Wasserkapazität 50 ml (bzw. 28 g) nicht übersteigen darf.

Die Beförderung von Pflanzen, Obst, Gemüse, Blumen oder Samen ist in der EU ohne ein Pflanzengesundheitszeugnis nicht erlaubt. Dieses Zeugnis wird auch bei Reisen aus den folgenden EU-Gebieten benötigt:

  • Ceuta
  • Melilla
  • Kanarische Inseln
  • Guadeloupe
  • Französisch-Guayana
  • Martinique
  • Mayotte
  • La Réunion
  • Saint Barthelemy
  • Saint Martin

Ausnahme:

  • Bei Beförderung von Pflanzen, Obst, Gemüse, Blumen oder Samen aus Liechtenstein oder aus der Schweiz ist ein solches Zeugnis nicht nötig.
  • Bananen, Kokosnüsse, Datteln, Ananas und Durianfrüchte können ohne Zeugnis in die EU eingeführt werden.

Wissenswertes

Apple MacBook Pro

Bei Reisen mit einem 15 Zoll Apple MacBook Pro gelten Einschränkungen:

  • Das Gerät muss während des gesamten Flugs ausgeschaltet bleiben.
  • Es darf nicht an Bord geladen werden.
  • Es darf nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden.

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