Elektronikgeräte und Batterien

Persönliche Elektronikgeräte und Batterien gelten als Gefahrgut. Dies liegt daran, dass sie bei Beschädigung oder Kurzschluss Hitze erzeugen und Feuer fangen können.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Ihren persönlichen Elektronikgeräten und Batterien. Die Symbole zeigen Ihnen, ob und unter welchen Bedingungen Sie diese mitnehmen dürfen:

Das Reisen mit beschädigten, defekten oder vom Hersteller aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen Lithiumbatterien oder persönlichen Elektronikgeräten ist strengstens untersagt.

Die Liste der Elektronikgeräte und Batterien ist nicht erschöpfend und kann jederzeit erweitert werden.

Die Leistung von Lithium-Ionen-Batterien wird in Wattstunden (Wh) angegeben. Bei Lithium-Metall-Batterien wird der Lithiumgehalt (Lithium Content, LC) angegeben.

Umrechnungshilfe für Batterieleistung:

  • Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (V) oder
  • Wattstunden (Wh) = Milliamperestunden (mAh) x Spannung (V) / 1000

Leistungsbeschränkung: maximal 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät

Artikelbeschränkung: maximal 15 Geräte mit Batterien pro Passagier

Tragbare Elektronikgeräte für den persönlichen Gebrauch sind:

  • Laptops, Mobiltelefone, Tablets,
  • elektrische Pflegeprodukte (Zahnbürsten, Rasierer usw.),
  • elektrisches Spielzeug,
  • Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder
  • anderes Unterhaltungs- oder Kommunikationsgerät

Diese sollten nach Möglichkeit im Handgepäck transportiert werden.

Transportvorschriften im aufgegebenen Gepäck:

  • Sie dürfen maximal 3 Geräte mitführen, die größer als ein Smartphone sind.
  • Packen Sie Ihre Geräte nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien (z. B. Parfüms, Aerosolen usw.) ein.
  • Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
  • Stellen Sie sicher, dass Apps, Weckfunktionen und Alarmsignale oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
  • Schützen Sie Ihre Geräte durch eine geeignete Verpackung oder eine robuste Tasche mit ausreichender Polsterung.
  • Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z. B. getrennt durch Kleidung oder in der Originalverpackung).

Powerbanks gelten als Ersatzbatterien und nicht als Elektronikgeräte. Informationen zur Mitnahme von Powerbanks finden Sie in der Rubrik: „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“.

Hinweis:

  • Für tragbare Elektronikgeräte mit einer Batterieleistung von mehr als 100 Wh und maximal 160 Wh ist eine Flugtransportgenehmigung erforderlich.
  • Bitte registrieren Sie genehmigungspflichtige Geräte und Batterien bei der Buchung von Flügen über die Gefahrgut-Abteilung von Brussels Airlines.

Tragbare Elektronikgeräte mit Batterien für den persönlichen Gebrauch, die KEIN LITHIUM enthalten (z. B. Alkali-Mangan, Zink-Kohlenstoff, Nickel-Cadmium oder Nickel-Metallhydrid), sind:

  • elektrische Pflegeprodukte (Zahnbürsten, Rasierer usw.),
  • elektrisches Spielzeug,
  • Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder
  • andere Unterhaltungs- oder Kommunikationsgeräte.

Diese sollten nach Möglichkeit im Handgepäck transportiert werden.

Transportvorschriften im aufgegebenen Gepäck:

  • Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
  • Stellen Sie sicher, dass Apps, Weckfunktionen und Alarmsignale oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
  • Schützen Sie Ihre Geräte durch eine geeignete Verpackung oder eine robuste Tasche mit ausreichender Polsterung.
  • Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z. B. getrennt durch Kleidung oder in der Originalverpackung).

Zusätzliche Transportbedingungen bei auslaufsicheren Nassbatterien:

  • Leistungsbeschränkung: maximal 12 V/100 Wh pro Batterie.
  • Auslaufsichere Nassbatterien (z. B. Gelbatterien) dürfen keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit enthalten.

Powerbanks gelten als Ersatzbatterien und nicht als Elektronikgeräte. Informationen zur Mitnahme von Powerbanks finden Sie in der Rubrik: „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“.

Leistungs- und Artikelbeschränkung für Lithiumbatterien:

Leistungsbeschränkungen Artikelbeschränkung Zulässig im Handgepäck Zulässig im aufgegebenen Gepäck Transportgenehmigung erforderlich Max. 100 Wh
max. 2 g LC
20* Ja Nein Nein
> 100 Wh bis max. 160 Wh 2. Ja Nein Ja > 2 g LC bis max. 8 g LC 2 ** Ja Nein Ja

* Die Artikelbeschränkung umfasst alle Batterietypen. Dabei handelt es sich um auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien und Lithiumbatterien.

** nur für medizinische Geräte

Transportvorschriften:

Die Pole müssen bei allen Batterien einzeln isoliert sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn die Batterien in der Originalverpackung transportiert werden, freiliegende Pole mit Klebeband abgedeckt werden oder jede Batterie in einer separaten Plastiktüte oder Schutztasche verpackt ist.

Leistungs- und Artikelbeschränkung von auslaufsicheren Nassbatterien:

  • max. 12 V/100 Wh pro Batterie
  • max. 2 Ersatzbatterien

Hinweis:

  • Das Aufladen von Powerbanks ist an Bord nicht gestattet.
  • Für Lithiumbatterien mit einer Leistung von mehr als 100 Wh und maximal 160 Wh sowie mehr als 2 g und maximal 8 g LC ist eine Flugtransportgenehmigung erforderlich.
  • Bitte registrieren Sie genehmigungspflichtige Powerbanks und Batterien bei der Buchung von Flügen über die Gefahrgut-Abteilung von Brussels Airlines.

Hierzu zählen folgende Geräte:

  • Hoverboards
  • E-Bikes
  • Pedelecs/S-Pedelecs
  • E-Scooter
  • Elektrische Monoräder
  • Elektrische Gepäckroller (z. B. Modobags oder Airwheels)
  • Tauchscooter
  • Segways
  • elektrische Kinderwagen oder elektrische Golf-Caddies

Dieses Verbot gilt unabhängig von der Leistung und davon, ob die Batterien fest angebracht oder abnehmbar sind, sowie für batteriebetriebene Personen- und Sporttransportgeräte ohne integrierten Akku.

Die oben genannten Beispiele spiegeln nur eine Reihe möglicher Geräte wider.

Diese Güter dürfen nur als Fracht gemäß den IATA-Gefahrgutvorschriften transportiert werden.

Aus Gründen der Sicherheit und Beladung im Flugzeug gelten Einschränkungen hinsichtlich:

  • Batterieleistung,
  • Gesamtgewicht und
  • Abmessungen des Rollstuhls oder der Mobilitätshilfe.

Hinweis:

  • Für Rollstühle und Mobilitätshilfen ist eine Flugtransportgenehmigung erforderlich.
  • Bitte senden Sie rechtzeitig, spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug, die erforderlichen Angaben (technisches Datenblatt oder Handbuch des Herstellers) zu Ihrem Rollstuhl oder Ihrer Mobilitätshilfe sowie das unten herunterladbare, ausgefüllte Formular zur Prüfung und Genehmigung an die MEDA-Abteilung von Brussels Airlines.

Hinweis: Um das Dokument korrekt anzuzeigen, verwenden Sie bitte den Adobe Acrobat Reader.

Lithiumbatterien mit Leistungsbeschränkung: maximal 160 Wh oder 8 g LC pro Gerät

Leistungsbeschränkung auslaufsichere Nassbatterien: maximal 100 Wh und 12 V pro Gerät

Hinweis:

  • Für batteriebetriebene tragbare medizinische Geräte ist eine Flugtransportgenehmigung und eine medizinische Genehmigung für die Verwendung an Bord erforderlich.
  • Bitte senden Sie die Details zu Ihrem Gerät (technisches Datenblatt oder Handbuch des Herstellers) zur Vorregistrierung und medizinischen Überprüfung spätestens bis zu 48 Stunden vor Abflug an die MEDA-Abteilung unter meda@brusselsairlines.com.

Artikelbeschränkung: nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch*

Lithiumbatterie mit Leistungsbeschränkung: maximal 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät

Transportbeschränkungen im Handgepäck:

  • Die Nutzung oder das Aufladen an Bord ist verboten.
  • Die Geräte müssen während des gesamten Fluges verstaut bleiben.
  • Eine versehentliche Aktivierung muss ausgeschlossen sein.

Hinweis: In vielen Ländern ist das Mitführen von E-Zigaretten oder anderen Inhalatoren verboten.

* Es gilt eine Artikelbeschränkung von maximal 15 tragbaren Elektronikgeräten pro Passagier.

Artikelbeschränkung: maximal 15 Geräte (einschließlich aller Elektronikgeräte) mit Lithiumbatterien pro Passagier

Leistungsbeschränkungen Zulässig im Handgepäck Zulässig im aufgegebenen Gepäck Transportgenehmigung erforderlich Max. 100 Wh
Max. 2 g LC
Ja Ja, jedoch im Handgepäck empfohlen Nein
> 100 Wh bis max. 160 Wh Ja Nein Ja

Der Transport sollte nach Möglichkeit im Handgepäck erfolgen.

Transportvorschriften im aufgegebenen Gepäck:

  • max. 3 Geräte, die größer als ein Smartphone sind
  • Packen Sie Ihr Gerät nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien (z. B. Parfüms, Aerosole usw.) ein
  • Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
  • Stellen Sie sicher, dass Apps, Weckfunktionen und Alarmsignale oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
  • Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine robuste Tasche mit ausreichender Polsterung.
  • Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z. B. getrennt durch Kleidung oder in der Originalverpackung).

Powerbanks gelten als Ersatzbatterien und nicht als Elektronikgeräte. Informationen zum Transport von Ersatzbatterien finden Sie im Abschnitt: „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“.

Hinweis:

  • Für Foto- und Videogeräte mit einer Batterieleistung von mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh ist eine Flugtransportgenehmigung erforderlich.
  • Bitte registrieren Sie genehmigungspflichtige Powerbanks und Batterien bei der Buchung von Flügen über die Gefahrgut-Abteilung von Brussels Airlines.

Artikelbeschränkung: maximal 1 Lawinenrettungsrucksack pro Passagier

Hinweis:

  • Für Lawinenrettungsrucksäcke ist eine Flugtransportgenehmigung erforderlich.
  • Bitte registrieren Sie Lawinenrettungsrucksäcke bei der Buchung von Flügen über die Gefahrgut-Abteilung von Brussels Airlines.

Der technische Aufbau des Auslösemechanismus von Lawinenrettungsrucksäcken kann gefährliche Güter enthalten, die behördlichen Transportbeschränkungen unterliegen.

Gefahrgutbeschränkungen im Auslösemechanismus:

  • Pyrotechnischer Auslösemechanismus: maximal 200 mg Nettosprengstoff der Gefahrenklasse 1.4S.
  • Mit Lithiumbatterien betriebener Auslöser: maximal 100 Wh oder 2 g LC.
  • Auslöser mit Kondensator: Kondensatoren müssen entladen, vor Kurzschlüssen geschützt und in einer stabilen Umverpackung verpackt sein, um eine unbeabsichtigte Aktivierung zu verhindern.
  • Auslösung über integrierte Gaskartuschen: Das Gas muss der Gefahrenklasse 2.2 entsprechen.

Sonstige Transportbestimmungen:

  • Der Rucksack muss so gepackt sein, dass er nicht aus Versehen aktiviert werden kann.
  • Die Airbags im Rucksack müssen mit Überdruckventilen ausgestattet sein.
  • Gaskartuschen der Gefahrenklasse 2.2 werden nur akzeptiert, wenn sie konstruktionsgemäß integriert im Lawinenrettungsrucksack als Auslöser transportiert werden.
  • Zusätzliche Auslösegriffe und Ersatzgaskartuschen sind nicht erlaubt.
  • Flüge in die USA/aus den USA/innerhalb der USA: Lawinenrettungsrucksäcke mit pyrotechnischem Auslösemechanismus oder integrierter Gaskartusche sind für den Transport nicht zugelassen, es sei denn, der Lawinenrettungsrucksack verfügt über keinen pyrotechnischen Auslöser und die Gaskartusche ist vollständig leer.

Artikelbeschränkung: nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch*

* Es gilt die Artikelbeschränkung von maximal 15 tragbaren Elektronikgeräten pro Passagier.

Hinweis:

  • Für Tauchlampen, Lötkolben oder andere wärmeerzeugende Gegenstände ist eine Flugtransportgenehmigung erforderlich.
  • Bitte registrieren Sie Tauchlampen, Lötkolben oder andere wärmeerzeugende Gegenstände bei der Buchung von Flügen über die Gefahrgut-Abteilung von Brussels Airlines.

Transportbeschränkungen im Handgepäck:

  • Das Gerät muss ausgeschaltet sein.
  • Batterien und Heizelemente müssen in tragbaren Elektronikgeräten, die extreme Hitze erzeugen können, isoliert werden, indem das Heizelement, die Batterie oder andere Komponenten entfernt werden.
  • Es gelten die Vorschriften für den Transport von losen Batterien oder tragbaren Elektronikgeräten mit eingelegten Batterien. Informationen hierzu finden Sie in den Rubriken: „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“ sowie „Tragbare Elektronikgeräte mit Lithiumbatterien für den persönlichen Gebrauch“.

Artikelbeschränkung (einschließlich Lithiumbatterien*): 20 Artikel pro Passagier

* Die Artikelbeschränkung umfasst alle Batterietypen. Dabei handelt es sich um auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien und Lithiumbatterien.

Beispiele für auslaufsichere Nassbatterien: Gelbatterien oder AGM-Batterien

Beispiele für Trockenbatterien: Nickel-Metallhydrid-Batterien, Nickel-Cadmium-, Alkali-Mangan- oder Zink-Kohle-Batterien

Transportbedingungen für auslaufsichere Nass- und Trockenbatterien:

  • Auslaufsichere Nassbatterien (z. B. Gelbatterien) dürfen keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit enthalten.
  • Es muss darauf geachtet werden, dass die Batterien vor Hitze geschützt sind und selbst keine Wärme erzeugen können.
  • Die Pole müssen bei allen Batterien einzeln isoliert sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn die Batterien in der Originalverpackung transportiert werden, freiliegende Pole mit Klebeband abgedeckt werden oder jede Batterie in einer separaten Plastiktüte oder Schutztasche verpackt ist.

Leistungs- und Artikelbeschränkung für auslaufsichere Nassbatterien:

  • max. 12 V/100 Wh pro Batterie
  • max. 2 Ersatzbatterien

Leistungsbeschränkung: maximal 100 Wh/2 g LC

Transportvorschriften:

  • Die Batterie muss aus dem Gepäck entfernt werden.
  • Die entfernte Batterie muss in der Kabine befördert werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“.
  • Ohne Batterie darf der Koffer als aufgegebenes Gepäck befördert werden.

Hinweis:

  • Für Geräte mit fest im Smart-Gepäck eingebauten Lithium-Batterien, wie z. B. ein elektronisches Schloss oder eine elektronische Waage, finden Sie die Leistungsbeschränkungen im Abschnitt: „Intelligentes Gepäck – fest verbaute Lithium-Batterien“.
  • Informationen zu Gepäck-Trackern bzw. elektronischen Gepäckanhängern (EBTs) finden Sie im Abschnitt: „Gepäck-Tracker“ und „Elektronische Gepäckanhänger (EBTs)“.
  • Für eine Batterieleistung größer als 100 Wh bis maximal 160 Wh ist eine Flugtransportgenehmigung erforderlich.
  • Bitte registrieren Sie genehmigungspflichtige Powerbanks und Batterien bei der Buchung von Flügen über die Gefahrgut-Abteilung von Brussels Airlines.

Leistungsbeschränkung: maximal 2,7 Wh/0,3 g LC

Hinweis:

  • Intelligentes Gepäck mit fest eingebauten Lithiumbatterien über 2,7 Wh oder 0,3 g LC ist für die Beförderung verboten.

Leistungsbeschränkung: maximal 2,7 Wh oder 0,3 g LC pro Lithiumbatterie

Transportbeschränkungen:

  • Autorisierte Übertragungsfunktionen: energiesparende Übertragungsfunktionen wie WLAN, UWB, Bluetooth oder RFID.
  • Der Tracker muss im Gepäck verstaut werden, um Beschädigungen zu vermeiden.

Gepäck mit einem elektronischen Gepäckanhänger (EBT) mit Routenanzeige, z. B. BAGTAG oder Rimowa Smart Bags usw., der anstelle eines gedruckten Thermo-Gepäckanhängers verwendet wird, ist im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck erlaubt.

In diesem Video der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), der für die Gewährleistung der Flugsicherheit in der europäischen Luftfahrt zuständigen Behörde, erfahren Sie mehr über die Gefahr und den richtigen Umgang mit Lithiumbatterien.

Wenn Sie auf Ihrer Reise ein Elektronikgerät oder eine Batterie mitnehmen möchten, das bzw. die oben nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte an die Gefahrgut-Abteilung von Brussels Airlines.

 Weitere Transportinformationen:

  • Alle Lithiumbatterien müssen die Anforderungen des UN-Handbuchs für Tests und Kriterien, Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
  • Bitte beachten Sie, dass beim Transport nicht zugelassener Elektronikgeräte oder Batterien das Risiko besteht, dass diese am Flughafen beschlagnahmt werden. Brussels Airlines übernimmt keine Haftung für beschlagnahmte Waren.
  • Diese Transportrichtlinien erfüllen die nationalen Anforderungen sowie die aktuellen IATA-Gefahrgutvorschriften für den sicheren Transport von Elektronikgeräten und Batterien. Brussels Airlines behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen restriktivere Maßnahmen zu ergreifen.
  • Möglicherweise gelten restriktivere Ländervorschriften.

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