Etwas ist nicht wie erwartet verlaufen und Sie möchten uns mehr darüber berichten? Füllen Sie das folgende Formular aus, damit jemand aus unserem Service Centre Ihnen helfen kann.
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Flüge aus Spanien: Bei Beschwerden, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes 7/2017 vom 2. November und der Verordnung TMA/201/2022 vom 14. März fallen, können Sie – sofern Sie mit der von Brussels Airlines vorgeschlagenen Lösung nicht zufrieden sind oder innerhalb eines (1) Monats nach dem Datum der Einreichung keine Antwort erhalten haben – die nationale Agentur für Flugsicherheit (AESA, 71 www.seguridadaerea.gob.es) zur alternativen Streitbeilegung (ADR) in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften der Europäischen Union zum Schutz der Luftverkehrsteilnehmer (Verordnung (EG) 261/2004 und Verordnung (EG) 1107/2006) anrufen. Ausdrücklich ausgeschlossen von diesem Verfahren sind Gepäck-Schadenfälle und Beschädigungen, die über den in den vorgenannten Regelungen oder sonstigen Bestimmungen des Beförderungsvertrages genannten objektiven Schadensersatz hinausgehen. AESA akzeptiert keine Anträge, die mehr als ein (1) Jahr nach Einreichung der vorherigen Schadensersatzforderung bei Brussels Airlines eingereicht werden. Die von der AESA im Verfahren zur alternativen Streitbeilegung (ADR) getroffene Entscheidung ist für Brussels Airlines bindend.