Sensorische Beeinträchtigung und kognitive Behinderungen
Für Passagiere mit sensorischer Beeinträchtigung oder kognitiver Behinderung gibt es an Bord keine Einschränkungen. Damit der Flug für Sie so angenehm wie möglich verläuft, empfehlen wir Ihnen, mit einer Begleitperson zu fliegen oder besondere Unterstützung anzufordern.
Wer sollte besondere Unterstützung anfordern?
Besondere Unterstützung ist verpflichtend für:
Passagiere mit geistiger Behinderung.
Besondere Unterstützung wird empfohlen für:
Blinde oder sehbehinderte Passagiere
Taube oder hörbehinderte Passagiere
Stumme oder sprachbehinderte Passagiere
Für die meisten Menschen ist eine Flugreise ein außergewöhnliches Ereignis; und im Fall von unerwarteten Änderungen am Flughafen oder an Bord hilft es, eine vertraute Person bei sich zu haben. Wenn Sie blind und taub sind, müssen Sie in Begleitung reisen.
Bei Bedarf begleitet das Team für besondere Unterstützung Sie durch den Flughafen. Wenn Sie einen Anschlussflug haben, kümmern wir uns um Betreuung an Ihrem Anschlussflughafen.
Wenn Sie während des Flugs Hilfe benötigen, hilft Ihnen das Bordpersonal gerne beim:
Ein- und Aussteigen
Verstauen Ihres Handgepäcks
Öffnen der Bordgerichte
Erklären des Positionierens der Essenstabletts, bei Bedarf
Erläutern der Sicherheit an Bord
persönlichen Erläutern der Reiseinformationen, wie Verspätungen usw.
Unser Bordpersonal hilft Ihnen gerne. Allerdings darf es aus Sicherheitsgründen einige Dinge nicht tun:
Hilfestellung in der Toilette leisten
Passagiere heben oder tragen
Passagieren beim Einnehmen der Speisen assistieren
Medikamente verabreichen oder Medikamenteneinnahme beaufsichtigen
Warum mit einer Begleitperson fliegen?
Eine Flugreise macht man nicht alle Tage. Man muss sich an unbekannten Orten zurechtfinden, manchmal in großen Menschenmengen, und teilweise stressige Prozeduren durchlaufen.
Wenn Ihr Familienmitglied oder Freund eine geistige Behinderung hat, muss dessen Fähigkeit abgeschätzt werden, mit ungewohnten Situationen umzugehen, wie:
sich in großen, internationalen Flughäfen zurechtfinden, an denen es mehrere Terminals geben kann
Sicherheits-, Pass- und Zollkontrollen passieren und gegebenenfalls Anweisungen befolgen
Sicherheitsanweisungen des Kabinenpersonals verstehen und gegebenenfalls Informationen erfragen
Unerwartete Situationen bewältigen, wie einen plötzlichen Gatewechsel, Flugplanänderungen, Turbulenzen usw.
Beachten Sie bitte, dass das Fliegen mit einer Begleitperson verpflichtend ist für Passagiere, die im Fall einer Notfallevakuierung Hilfe brauchen, nicht mit dem Bordpersonal kommunizieren oder Sicherheitsanweisungen nicht verstehen können.
Gut zu wissen
Minderjährige mit geistigen oder körperlichen Behinderungen dürfen nur mit einer erwachsenen Begleitperson fliegen. In Ausnahmefällen dürfen Minderjährige mit Behinderung unbegleitet fliegen; dies wird durch den Medical Assistance Co-ordination Service von Fall zu Fall entschieden.