Alleinreisende Kinder
Unbegleitete Kinder sind bei uns in sicheren Händen. Wir kümmern uns während ihrer gesamten Reise um sie: Ab dem Moment, in dem sie sich am Flughafen von Ihnen verabschieden, bis sie an ihrem endgültigen Reiseziel von Familie oder Freunden abgeholt werden.
Ab welchem Alter dürfen Kinder allein reisen?
Kinder von 5 bis 11 Jahren dürfen allein reisen, wenn sie unsere besondere Betreuung in Anspruch nehmen oder wenn sie von jemandem begleitet werden, der mindestens 12 Jahre alt ist. Auf Anfrage seitens der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können auch Jugendliche von 12 bis 18 Jahren betreut werden. Bitte beachten Sie, dass unbegleitete Kinder unter 12 Jahren kein Haustier in die Kabine mitnehmen dürfen.
Fällt für alleinreisende Kinder eine Gebühr an?
Eine Servicegebühr muss zusätzlich zum Preis des Flugtickets entrichtet werden. Diese unten genannte Gebühr gilt ausschließlich für Flüge von Brussels Airlines pro Kind und pro Flugstrecke. Bei Partnerfluggesellschaften können andere Gebühren gelten.
Beispiel für die Berechnung der Gebühren
Wie buche ich eine Betreuung für mein Kind?
Die Betreuung für Ihr Kind können Sie direkt über unser Service Centre buchen. Bitte halten Sie alle nötigen Dokumente bereit.
Welche Dokumente sind zur Inanspruchnahme dieses Services erforderlich?
- Gültiger Reisepass/Kinderausweis
- Vor kurzem aufgenommenes, gut erkennbares Porträtfoto Ihres Kindes
- Gegebenenfalls Visum für das Zielland
- Gegebenenfalls gesundheitliches Attest
- Ein ausgefülltes Formular* für Ihr allein reisendes Kind
* Erstellen Sie bitte drei Kopien des Formulars und nehmen Sie sie mit zum Flughafen. Eine Kopie behalten Sie, eine Kopie verstauen Sie in einer kleinen Umhängetasche, die Ihr Kind am Check-in-Schalter erhält, und eine Kopie behalten wir. Bei Flügen mit mehreren Teilstrecken bis zum Ziel werden für jeden einzelnen Flug drei Kopien des Formulars benötigt.
Zusätzliche Anforderungen
Neben den erforderlichen Dokumenten benötigen allein reisende Kinder auch:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ein Visum, falls für das Zielland erforderlich.
- eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten. Kopien von Ausweisdokumenten, die innerhalb von 5 Jahren ablaufen, werden nur bei französischen Eltern akzeptiert.
- ein zusätzliches, von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten auszufüllendes und zu unterschreibendes Formular.
- Der/die Minderjährige benötigt seinen/ihren eigenen Ausweis
- Gegebenenfalls eine unterschriebene elterliche Erlaubnis (Ein- und Ausreiseregelungen nachprüfen)
Italienische Kinder unter 14 Jahren müssen mit einer vollständig ausgefüllten Erklärung „Dichiarazione di affido“ (Gesetz Nr. 1185/67) reisen, wenn:
sie allein mit Betreuung unbegleiteter Minderjähriger reisen (dieser Service ist verpflichtend für Kinder unter 14 Jahren)
sie mit jemandem reisen, der weder ein Elternteil noch ein Erziehungsberechtigter ist
Die „Dichiarazione di affido“ erhalten Sie bei der Polizeistation vor Ort (Questura), nicht bei der Flughafenpolizei. Sie muss zusammen mit dem Reisepass des Kindes mitgeführt werden. Wenn die Dokumente unvollständig sind, darf der/die Minderjährige eventuell nicht an Bord gehen.
Spanische Minderjährige, die ab Spanien reisen, müssen eine elterliche Zustimmung mit sich führen, selbst wenn sie über einen Personalausweis oder Reisepass verfügen. Diese Zustimmung kann bei den folgenden Behörden angefordert werden:
Polizeistation
Guardia Civil
Gericht
Notar
Bürgermeisteramt
Wie verläuft der Abreisetag meines Kindes?
Ihr Kind ist in guten Händen! Wir kümmern uns sorgfältig um alle seine Bedürfnisse – am Flughafen, während des Flugs und nach der Landung.
Ihr Kind erhält ein Armband, auf dem sein Name, die Flugnummer und das Reiseziel stehen. Dieses Armband muss während der gesamten Reise getragen werden. Der/die betreuende Mitarbeiter/in begleitet Ihr Kind durch die Pass- und Sicherheitskontrolle und bringt es bis ans Abflug-Gate.
Sie müssen am Flughafen bleiben, bis der Flieger abgeflogen ist.
Ein Mitglied des Bordpersonals betreut Ihr Kind während des gesamten Fluges. Auf Kurzstreckenflügen erhält es ein Getränk und einen Snack; auf Langstreckenflügen erhalten Kinder bis 9 Jahre ein Kindermenü. Für Kinder von 9 bis 11 Jahren können Sie bei der Buchung der Betreuung ebenfalls ein Kindermenü anfordern. Kinder ab 12 Jahren erhalten eine Standard-Mahlzeit.
Nach der Landung begleiten wir Ihr Kind durch den Flughafen, passieren gegebenenfalls die Einreisekontrolle mit ihm und holen gegebenenfalls sein aufgegebenes Gepäck ab. Wenn die Identifizierung der entsprechenden Person korrekt ist, übergeben wir Ihr Kind dem Elternteil, Erziehungsberechtigten oder der Fluggesellschaft des Anschlussflugs. Kommen Sie pünktlich am Flughafen an, um Ihr Kind abzuholen und zusätzliche Kosten zu vermeiden (z. B. Mahlzeiten, Rücktransport, Unterkunft usw.)
Wissenswertes
Sie können über unser Service Centre einen Sitzplatz für Ihr Kind auswählen. Allerdings darf sich der Sitzplatz Ihres Kindes weder in der Notausgangsreihe noch unmittelbar dahinter befinden.
Der Service für unbegleitete Minderjährige ist nur für Anschlussflüge in Zürich, Genf und Brüssel verfügbar. Dieser Service ist derzeit leider noch nicht für Anschlussflüge in Wien, München und Frankfurt verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass der Service für alleinreisende Kinder mit Anschlussflügen in Brüssel nur verfügbar ist, wenn die Umsteigezeit zwischen den Flügen maximal 6 Stunden beträgt.
Den Betreuungsservice für unbegleitete Minderjährige bieten wir nur an, wenn die gesamte Flugreise des Kindes auf einem Ticket unter derselben Flugticketnummer gebucht ist. Wenn ein Kind mit mehreren Tickets reist, können wir die Anschlussflüge nicht garantieren und diesen Service daher nicht anbieten.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die geplante Reise, erklären Sie ihm ganz genau, was auf der Reise passieren wird und helfen Sie ihm, sich auf dieses Abenteuer zu freuen. Ein gut vorbereitetes Kind bedeutet, dass Sie als Eltern sich entspannen können.
Wenn Ihr Kind in einer anderen Reiseklasse als Sie (Elternteil/erwachsene Begleitperson) fliegt, sind Sie dennoch für sein Wohlergehen und sein Benehmen verantwortlich.