Einreise in den „Schengen-Raum“ in Europa
Das Schengener Abkommen regelt die Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums. Das Abkommen ermöglicht eine Erleichterung des Reiseverkehrs zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass keine regelmäßigen Grenzkontrollen zwischen den Schengen-Staaten stattfinden.
Allerdings müssen alle Reisenden (auch Kinder und Kleinkinder) jederzeit ein gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass oder Personalausweis) vorlegen können. Führerscheine, Bank- und Kreditkarten oder ähnliche Dokumente werden nicht als gültige Reisedokumente oder Identitätsnachweis anerkannt.
Ausländische Besucher (Nicht-EU-Bürger) dürfen sich ab dem Tag der Einreise maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen). Abhängig von der Nationalität des Reisenden und dem Zweck des Besuchs kann ein Visum erforderlich sein.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Botschaften aller Schengen-Mitgliedstaaten. Detaillierte Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisepassanforderungen und aktuellen Änderungen in bestimmten Ländern finden Sie auch auf der Website „IATA Travel Centre“.
EES: Das neue Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen Union
Das neue Einreise-/Ausreisesystem (Entry/Exit-System, kurz EES) ist ein zentrales Element des Smart-Borders-Programms der Europäischen Union und betrifft alle Nicht-EU-Bürger, die für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen über einen Zeitraum von 180 Tagen in ein europäisches Land reisen.
Ziel des EES ist eine Automatisierung der Grenzkontrollprozesse ohne manuelles Abstempeln von Reisepässen. Der genaue Einführungstermin ist noch nicht bekannt.
Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.
Liste der aktuellen Schengen-Mitgliedstaaten:
Wichtiger Hinweis
Für alle anderen Länder außerhalb des Schengen-Raums: Kontaktieren Sie die jeweilige Botschaft oder erfahren Sie mehr auf der Website des IATA Travel Centre.