Ihre Rechte als Fluggast
EU-Verordnung 261/04
Sehr geehrter Reisende,
wenn Ihr Flug storniert wird oder eine erhebliche Verspätung aufweist oder wenn Ihnen bei einem Flug, für den Sie eine gültige Buchung vorgenommen haben, die Beförderung verweigert wird, haben Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf bestimmte Rechte. Die Fluggesellschaft, die den nicht planmäßigen Flug betreibt, ist dafür verantwortlich, Ihnen diese Rechte zu gewähren.
Die Verordnung gilt:
- für Fluggäste, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder von einem Flughafen außerhalb der EU abfliegen, sofern sie von einer Fluggesellschaft aus der EU befördert werden, es sei denn, sie haben in diesem Drittland eine Leistung oder Ausgleichszahlung erhalten und es wurde ihnen geholfen,
- ausschließlich dann, wenn Sie eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug vorweisen können,
- nur wenn Sie (außer bei Stornierung) rechtzeitig zum Check-in erscheinen oder, falls keine Zeit vermerkt ist, mindestens 45 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit,
- nur, wenn Sie mit einem Ticket reisen, das zu einem der Öffentlichkeit zugänglichen Tarif gekauft wurde.
Entsprechend der EU-Verordnung liegt eine Verspätung vor, wenn ein Flug sich über die geplante Abflugzeit hinaus um folgende Zeiträume verzögert:
- um 4 Stunden bei Flügen über eine Entfernung von mehr als 3.500 km,
- um 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km sowie bei Flügen innerhalb der Mitgliedstaaten mit einer Entfernung von mehr als 1.500 km, und
- um 2 Stunden für Flüge von bis zu 1.500 km.
Wenn Ihr Flug voraussichtlich eine erhebliche Verspätung aufweist, haben Fluggäste Anspruch auf Betreuungsleistungen während der Wartezeit.
Dies umfasst: Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, eine Hotelunterkunft, falls erforderlich, einschließlich der Kosten für den Transfer und der Möglichkeit, zwei kurze Telefonate zu führen oder zwei kurze Faxe oder E-Mails zu senden. Während der Wartezeit kann die Betreuung von Fluggästen abgelehnt werden, wenn die Betreuung selbst eine weitere Verzögerung verursachen würde. Sie haben Anspruch auf Entschädigung wenn Sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung an Ihrem Endreiseziel ankommen, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle vernünftigerweise erforderlichen Maßnahmen ergriffen worden wären. Beispiele hierfür sind schlechte Wetterbedingungen, politische Unruhen, Streiks, Sicherheitsrisiken oder unvorhergesehene Flugsicherheitsmängel.
Unbeschadet der oben genannten Entschädigung haben Sie bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden Anspruch auf Erstattung Ihres Flugtickets innerhalb von sieben Tagen für die nicht genutzten Streckenabschnitte oder für die bereits genutzten Streckenabschnitte, wenn der Zweck Ihres Fluges nicht mehr erfüllt ist, sowie gegebenenfalls auf einen Rückflug zu Ihrem ersten Abflugort.
Wenn Ihr Flug, für den Sie eine gültige Buchung haben, storniert wird, haben Sie Anspruch auf Betreuungs- und Entschädigungsleistungen sowie auf eine Kostenerstattung (und ggf. einen Rückflug zum ersten Abflugort) oder eine Umleitung zu Ihrem Endreiseziel.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht ebenfalls nicht, wenn der Fluggast in folgenden Zeiträumen über die Stornierung informiert wurde:
- mindestens 14 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit,
- zwischen 14 und 7 Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit und der Ersatzflug startet nicht mehr als 2 Stunden vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit und erreicht das Endreiseziel weniger als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit,
- weniger als 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit und der Ersatzflug hebt nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglich planmäßigen Abflugzeit ab und erreicht das Endreiseziel weniger als 2 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit.
Wenn Sie in eine niedrigere Klasse zurückgestuft werden als die, für die das Flugticket gekauft wurde, haben Sie innerhalb von 7 Tagen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem geplanten Flug und dem bezahlten Flugpreis pro Strecke; für folgende Entfernungen
- bis zu einer Entfernung von 1.500 km beträgt die Entschädigung 30% des bezahlten Flugpreises pro Strecke
- zwischen 1.500 und 3.500 km und bei Flügen innerhalb Europas von mehr als 1.500 km beträgt sie 50% des bezahlten Flugpreises pro Flugabschnitt
- über 3.500 km sind es 75% des bezahlten Flugpreises pro Strecke .
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie auf der Grundlage der oben genannten Bedingungen einen berechtigten Anspruch gegen Brussels Airlines geltend machen können, wenden Sie sich bitte an unser Customer Relations Team.
Unter dem folgenden Weblink finden Sie eine Liste der zuständigen Behörden, die für die Durchsetzung der Rechte von Fluggästen zuständig sind: National Enforcement Bodies (NEB) (europa.eu)
Wenn es sich bei Ihrer Reise um eine Privatreise handelt, haben Sie das Recht, sich an den „Consumer Mediation Service“ (Schlichtungsstelle für Verbraucher) zu wenden, eine unabhängige öffentliche Einrichtung in Belgien, die bei allen Anträgen auf außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, einschließlich Flugstreitigkeiten, interveniert.
Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie Bedenken in Bezug auf Folgendes haben:
- Verweigerung der Beförderung, erhebliche Verspätungen oder Stornierung von Flügen, oder
- die Zerstörung, Beschädigung, den Verlust oder die verspätete Beförderung von Gepäck, oder
- Pflichtverletzungen bei der Beförderung von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität,
immer vorausgesetzt, dass
- Sie sich mit Ihrem Anliegen bereits an Brussels Airlines gewendet haben und innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erhalten haben, oder
- Sie mit der Art und Weise, wie Ihr Anliegen behandelt wurde, unzufrieden sind oder mit der Art und Weise, wie Ihre Forderung von Brussels Airlines bearbeitet wurde, nicht einverstanden sind, und
- sich Ihre finanzielle Forderung auf mindestens 10 Euro und nicht mehr als 5.000 Euro beläuft,
- Ihr Anliegen nicht bereits vor einem Gericht anhängig ist oder war oder bereits beigelegt wurde,
- es sich bei Ihrer Reise um eine Privatreise handelt.
https://www.consumerombudsman.be/en/complaint-form
Nur für britische und deutsche Verbraucher:
Wenn Ihre Reise privater Natur ist, haben Sie im Falle von Streitigkeiten über den Flug das Recht, sich an die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.“ (SÖP; https://soep-online.de) zu wenden, die unabhängige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Deutschland, die alle Fluggesellschaften überwacht.
Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie Bedenken in Bezug auf Folgendes haben:
- Verweigerung der Beförderung, erhebliche Verspätungen oder Stornierung von Flügen;
- die Zerstörung, Beschädigung, den Verlust oder die verspätete Beförderung von Gepäck;
- Pflichtverletzungen bei der Beförderung von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität; oder
- Pflichtverletzungen beim Abschluss von Beförderungsverträgen;
vorausgesetzt, dass
- Sie sich mit Ihrem Anliegen bereits an uns gewendet haben und innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erhalten haben;
- Sie mit der Art und Weise, wie Ihr Anliegen behandelt wurde, unzufrieden sind oder mit der Art und Weise, wie Ihre Forderung von uns bearbeitet wurde, nicht einverstanden sind; und
- Ihr Anliegen nicht bereits vor einem Gericht anhängig ist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt vor einem Gericht anhängig war oder beigelegt wurde.
Sie können die SÖP über ihr Webformular kontaktieren.
Flüge, die von Spanien aus starten
In Spanien ist folgende Stelle für die Einhaltung der Verordnungen (EG) 261/2004 und CE 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zuständig: Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA) [Nationale Flugsicherheitsbehörde] Wenn Sie bei Forderungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes 7/2017 vom 2. November und der Verordnung TMA/201/2022 vom 14. März fallen, mit der von Brussels Airlines vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden sind oder wenn Sie innerhalb eines (1) Monats ab dem Datum der Vorlage keine Antwort erhalten haben, können Sie sich an die nationale Flugsicherheitsbehörde (AESA,www. seguridadaerea.gob.es) zur alternativen Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution, ADR) gemäß den geltenden Vorschriften der Europäischen Union zum Schutz von Fluggästen (Verordnung (EG) 261/2004 und Verordnung (EG) 1107/2006) wenden. Dieses Verfahren schließt ausdrücklich Forderungen in Bezug auf Gepäck und Schäden aus, die über die objektive Entschädigung hinausgehen, die in den vorgenannten Bestimmungen oder anderen Klauseln des Beförderungsvertrags festgelegt ist. Die AESA wird keine Forderungen zulassen, die mehr als ein (1) Jahr nach Einreichen der vorherigen Forderung bei Brussels Airlines geltend gemacht werden. Die von der AESA im ADR-Verfahren erlassene Entscheidung ist für Brussels Airlines bindend. |
Online-Streitbeilegung (Online Dispute Resolution, ODR)
Sie haben auch die Möglichkeit, eine Beschwerde über den Online-Streitbeilegungsdienst (Online Dispute Resolution, ODR) der Europäischen Kommission einzureichen. Die zuständige Stelle in den einzelnen EU-Ländern finden Sie auf der folgenden Website: https://transport.ec.europa.eu/ |