Allgemeine Geschäftsbedingungen – Beförderungsbedingungen
Wichtiger Hinweis: Wenn diese Bedingungen in eine andere Sprache als Englisch übersetzt werden und es einen Konflikt oder eine Mehrdeutigkeit zwischen der englischen Version und der/den anderen Version(en) gibt, ist die englische Version maßgebend.
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die ihnen jeweils zugewiesene Bedeutung, sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert oder nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist:
Vereinbarte Zwischenlandeorte sind die Orte, ausgenommen Abflugs- und Bestimmungsort, die auf dem Ticket oder in unseren Fahrplänen als planmäßige Landeorte auf Ihrer Strecke vermerkt sind.
Der Kenncode für Fluggesellschaften besteht aus zwei Zeichen oder drei Buchstaben, die eine bestimmte Fluggesellschaft kennzeichnen.
Bevollmächtigter Agent ist ein Verkaufsagent, den wir eingesetzt haben, um in unserem Namen Lufttransporte zu verkaufen.
Gepäck bezeichnet alle Gegenstände, die für den Gebrauch durch Fluggäste bestimmt sind. Sofern nicht anders angegeben, umfasst es sowohl aufgegebenes als auch nicht aufgegebenes Gepäck des Fluggasts.
Gepäckschein bezieht sich auf die Teile des Tickets, die sich auf die Beförderung Ihres aufgegebenen Gepäcks beziehen.
Gepäckmarke bezeichnet ein vom Luftfahrtunternehmen ausschließlich zur Identifizierung von aufgegebenem Gepäck ausgestelltes Dokument, dessen Teil der Gepäckmarke (Band) vom Luftfahrtunternehmen an einem bestimmten Gegenstand des aufgegebenen Gepäcks angebracht wird und dessen Teil der Gepäckmarke (Identifizierung) dem Fluggast ausgehändigt wird.
„Luftfahrtunternehmen“ oder „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ bezeichnet eine andere Fluggesellschaft als uns selbst, deren Kenncode auf Ihrem Ticket oder auf einem Anschlussticket erscheint.
Aufgegebenes Gepäck bezeichnet Gepäck, das in unserer alleinigen Obhut ist und für das wir eine Gepäckmarke ausgestellt haben.
Check-in-Frist ist die von der Fluggesellschaft angegebene Frist, innerhalb der Sie die Check-in-Formalitäten erledigt und Ihre Bordkarte erhalten haben müssen.
Codeshare bezieht sich auf einen Flug, der von einem anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, wie im Ticket angegeben.
Vertragsbedingungen sind die Erklärungen, die in Ihrem Ticket oder Reiseplan/Beleg enthalten sind oder mit diesem zugestellt werden, die als solche gekennzeichnet sind und die diese Beförderungsbedingungen und Hinweise durch Verweis enthalten.
Anschlussticket ist ein Ticket, der Ihnen in Verbindung mit einem anderen Ticket ausgestellt wird, die zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag bilden, sofern sie in einem Buchungsvorgang zu einem Preis erworben wurden.
Beauftragtes Luftfahrtunternehmen ist die Fluggesellschaft, mit der der Fluggast einen Beförderungsvertrag abgeschlossen hat und dessen Kenncode auf dem Ticket erscheint.
Abkommen bezieht sich auf folgende geltende Rechtsgrundlagen:
- das am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichnete Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr;
- das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag vom 28. September 1955;
- das Warschauer Abkommen in der Fassung des Zusatzprotokolls Nr. 1 von Montreal (1975);
- das Warschauer Abkommen in seiner in Den Haag geänderten Fassung und das Zusatzprotokoll Nr. 2 von Montreal (1975);
- das Zusatzabkommen von Guadalajara (1961);
- das am 28. Mai 1999 in Montreal unterzeichnete Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (nachstehend „Abkommen von Montreal“ genannt).
Coupon bezeichnet sowohl einen Flugcoupon in Papierform als auch einen elektronischen Coupon, die jeweils zur Beförderung auf einem bestimmten, darauf angegebenen Flug berechtigen.
Schäden umfassen Tod, Verwundung oder Körperverletzung eines Fahrgastes, Verlust, Teilverlust, Diebstahl oder sonstige Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der von uns durchgeführten Beförderung oder anderen damit zusammenhängenden Service-Leistungen ergeben.
Tage bezieht sich auf Kalendertage, einschließlich aller sieben Wochentage, mit der Maßgabe, dass für die Zwecke der Benachrichtigung der Tag, an dem die Benachrichtigung abgesendet wird, nicht mitgezählt wird, und mit der weiteren Maßgabe, dass für die Zwecke der Bestimmung der Gültigkeitsdauer eines Tickets der Tag, an dem der Ticket ausgestellt oder der Flug angetreten wurde, nicht mitgezählt wird.
Elektronischer Coupon bezeichnet einen elektronischen Flugcoupon oder ein anderes Wertdokument, das in unserer Datenbank gespeichert ist.
Electronisches Ticket bezeichnet den von uns oder in unserem Namen ausgestellte Reiseplan/Beleg, die elektronischen Coupons und ggf. ein Borddokument.
Tarif Wie in Artikel 4 beschrieben.
Flug-Coupon ist der Teil des Tickets, der den Vermerk „good for passage (zur Beförderung berechtigt)“ oder im Falle eines elektronischen Tickets den elektronischen Coupon trägt und die Orte angibt, zwischen denen Sie zur Beförderung berechtigt sind.
Höhere Gewalt bezeichnet ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben und deren Folgen auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.
Reisebestätigung bezeichnet ein oder mehrere Reisedokumente, die wir für Fluggäste ausstellen, die mit elektronischen Tickets reisen, und die den Namen des Fluggastes, Fluginformationen und weitere für die Reise relevante Hinweise enthalten. Dieses Dokument ist vom Reisenden aufzubewahren und während der gesamten Reise mitzuführen.
Fluggast bezeichnet jede Person, mit Ausnahme von Besatzungsmitgliedern, die mit unserer Zustimmung in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll.
Fluggast-Coupon/Rechnungsbeleg (Passenger Receipt) bezeichnet den Teil des Tickets, der von uns in unserem Namen ausgestellt wurde, entsprechend gekennzeichnet ist und von Ihnen aufbewahrt werden muss.
Verordnung (EG) 261/2004 bezeichnet die Verordnung (EG) 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.
SZR bedeutet ein Sonderziehungsrecht gemäß der Definition des Internationalen Währungsfonds.
Zwischenstopp ist eine planmäßige Unterbrechung Ihrer Reise an einem Punkt zwischen dem Abflug- und dem Zielort.
Tarif bezeichnet die veröffentlichten Flugpreise, Gebühren und/oder damit zusammenhängenden Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft, die, soweit erforderlich, bei den zuständigen Behörden hinterlegt sind.
Ticket bezeichnet entweder das Dokument mit dem Titel „Fluggastticket und Gepäckschein“ oder das elektronische Ticket, jeweils von uns oder in unserem Namen ausgestellt, und schließt die Vertragsbedingungen, Hinweise und Coupons ein.
Nicht aufgegebenes Gepäck bezeichnet alle Gepäckstücke, die nicht als aufgegebenes Gepäck gelten.
„Wir“ umfasst Brussels Airlines NV, mit eingetragenem Sitz in 100-102, Avenue des Saisons, B 30, 1050 Brüssel, Belgien, mit der Unternehmensnummer/VAT 0400853488 und einem Geschäftssitz in b.house – Brussels Airport, Airport building 26 box 1a.4 - Ringbaan, B-1831 Diegem, Belgien.
„Sie“ bezeichnet jede Person, mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder, die gemäß einem Ticket in einem Luftfahrzeug befördert wird oder werden soll. (Siehe auch Definition für „Fluggast“.)
Allgemeines
2.1. Diese Bedingungen stellen die Beförderungsbedingungen dar, auf die im Ticket Bezug genommen wird, und vorbehaltlich der Bestimmungen in den Artikeln 2.2., 2.4. und 2.5. gelten unsere Beförderungsbedingungen nur für die Flüge oder Flugabschnitte, bei denen unser Name oder der Airline Designator Code (SN) in der Carrier-Box des Tickets für den betreffenden Flug oder Flugabschnitt angegeben ist. Diese Bedingungen gelten für den Flug oder die Flugabschnitte, auf die sich der Ticket bezieht, sowie für alle Zusatzleistungen, die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs erworben wurden oder später hinzukommen.
Charter
2.2. Erfolgt die Beförderung aufgrund einer Chartervereinbarung unterliegen diesen Beförderungsbedingungen nur, soweit dies in den Charterbestimmungen oder im Ticket vorgesehen ist.
Codeshares
2.3. Wir haben mit anderen Fluggesellschaften Abkommen getroffen, die unter der Bezeichnung „Codeshare“ bekannt sind. Das bedeutet, dass selbst wenn Sie eine Buchung bei uns haben und ein Ticket besitzen, auf dem unser Name oder der Airline Designator Code (SN) als Luftfahrtunternehmen angegeben ist, eine andere Fluggesellschaft das Flugzeug betreiben kann. Im Falle eines Codeshare werden wir Ihnen bei der Buchung mitteilen, welches Luftfahrtunternehmen den Flug durchführt. (Für Flüge in die oder aus den USA gilt der „Tarmac Delay Contingency Plan (Notfallplan für Verspätungen auf dem Rollfeld)“ des Luftfahrtunternehmens, die das Flugzeug betreibt.
Für Codeshare-Service-Leistungen auf Flügen, die von anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden, gelten die vorliegenden Beförderungsbedingungen. Die Codeshare-Partner können jedoch Regeln für die Durchführung ihrer eigenen Flüge haben, die sich von den Regeln von Brussels Airlines für von Brussels Airlines durchgeführte Flüge unterscheiden können. Diese Vorschriften werden durch Verweis in die vorliegenden Beförderungsbedingungen aufgenommen und bilden einen Teil dieser Bedingungen. Für die Regeln und Bestimmungen der SN Codeshare-Partner verweisen wir Sie auf deren Internetseiten oder Ihr Reisebüro.
Sie sollten die Regeln für Flüge durchlesen, die von einem anderen Luftfahrtunternehmen im Rahmen einer Codeshare-Vereinbarung durchgeführt werden und sich unter anderem mit den Fristen für die Flugabfertigung, den Anforderungen und Richtlinien in Bezug auf unbegleitete Minderjährige, die Beförderung von Tieren, die Verweigerung der Beförderung, die Sauerstoffversorgung, den unregelmäßigen Flugbetrieb, die Entschädigung bei Nichtbeförderung und die Zulassung/Annahme von Gepäck vertraut machen.
2.4. Der Vertragspartner für die Luftbeförderung informiert Sie bei der Buchung über die Identität des oder der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Wenn die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannt ist, teilt Ihnen der Vertragspartner für die Luftbeförderung diese Informationen so bald wie möglich mit, spätestens jedoch bei der Abfertigung oder beim Einsteigen, wenn für einen Anschlussflug keine Abfertigung erforderlich ist. Falls der Vertragspartner für die Luftbeförderung nach der Buchung aus technischen oder betrieblichen Gründen wie Wartungsproblemen, Zwischenfällen oder Unfällen, Wetterbedingungen usw. geändert wird, wird der Fluggast so bald wie möglich über diese Änderung informiert, spätestens jedoch bei der Abfertigung oder beim Einsteigen, wenn für einen Anschlussflug keine Abfertigung erforderlich ist, wie in der EU-Verordnung 2111/2005 vorgesehen.
Anwendbares Recht
2.5. Unter Beachtung der eingeschränkten Möglichkeiten hinsichtlich der Rechtswahl gemäß Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom I-Verordnung“) unterliegen Ihr Beförderungsvertrag mit uns und diese Beförderungsbedingungen dem belgischen Recht und werden entsprechend ausgelegt. Sollte eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen nach geltendem Recht ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
Entgegenstehende Regelungen
2.6. Sofern in den vorliegenden Beförderungsbedingungen nichts anderes vorgesehen ist, haben im Falle von Widersprüchen zwischen den vorliegenden Beförderungsbedingungen und anderen Vorschriften von Brussels Airlines, die sich auf bestimmte Themen beziehen, die vorliegenden Beförderungsbedingungen Vorrang.
Allgemeine Bestimmungen
3.1.1. Wir befördern nur den auf dem Ticket genannten Fluggast und nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets oder, im Falle einer elektronischen Buchung, einer gültigen elektronischen Tickethinterlegung im Reservierungssystem, die den Flugcoupon für den betreffenden Flug, alle nachfolgenden Flugcoupons und den Fluggastcoupon enthält.
3.1.2. Ein Ticket ist nicht übertragbar.
3.1.3. Die Erstattung von Tickets, die zu ermäßigten Tarifen ausgestellt werden, kann begrenzt sein. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Tarifbedingungen (für weitere Informationen klicken Sie hier).
3.1.4. Wenn Sie im Besitz eines ermäßigten Tickets im Sinne von Abschnitt 3.1.3. sind und Sie aufgrund höherer Gewalt an der Reise gehindert werden, erstatten wir Ihnen sogar den Teil des Flugpreises, der in der Regel nicht erstattungsfähig ist, vorausgesetzt, Sie haben uns unverzüglich über die höhere Gewalt informiert, den Nachweis dafür erbracht und das Ticket wurde noch nicht genutzt.
3.1.5. Das Ticket steht und verbleibt jederzeit im Eigentum des ausstellenden Luftfahrtunternehmens. Das Ticket stellt einen Anscheinsbeweis für den Beförderungsvertrag zwischen dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen und dem Fluggast dar. Die im Ticket enthaltenen Vertragsbedingungen sind eine Zusammenfassung von Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen.
3.1.6. Ihr Ticket und Ihre Bordkarte enthalten persönliche Informationen. Sie sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Dokumente von unbefugten Dritten verwendet werden. Bitte achten Sie besonders darauf, sie nicht über soziale Medien zu verbreiten.
Ticket als Voraussetzung für die Beförderung
3.1.7. Sofern Sie nicht mit einem elektronischen Ticket reisen, haben Sie nur bei Vorlage eines auf den Namen des Fluggastes ausgestellten gültigen Tickets, der den Flugcoupon für den betreffenden Flug, alle anderen nicht bereits benutzten Flugcoupons und den Fluggastcoupon enthält, Anspruch auf Beförderung. Ein Beförderungsanspruch besteht nicht, wenn das von Ihnen vorgelegte Ticket erheblich beschädigt oder nachträglich abgeändert wurde, es sei denn, dass dies durch uns oder unsere bevollmächtigten Agenten erfolgt ist. Im Falle eines elektronischen Tickets besteht nur dann Anspruch auf Beförderung, wenn sich der Fluggast ausreichend ausweisen kann und wenn ein gültiges elektronisches Ticket auf den Namen des Fluggastes ausgestellt wurde.
Verlust des Tickets oder der Kundenkarte
3.1.8. (a) Bei Verlust oder Beschädigung eines Tickets oder eines Teils davon durch Sie oder bei Nichtvorlage eines Tickets, das den Fluggastcoupon und alle unbenutzten Flugcoupons enthält, ersetzen wir auf Ihren Antrag das betreffenden Ticket oder einen Teil davon durch die Ausstellung eines neuen Tickets, sofern ein zu diesem Zeitpunkt leicht feststellbarer Nachweis vorliegt, dass ein für den/die betreffenden Flug/Flüge gültiges Ticket ordnungsgemäß ausgestellt wurde. Wir können eine angemessene Verwaltungsgebühr erheben, werden aber nicht den ursprünglichen Tarif erneut berechnen. Wir können Sie außerdem auffordern, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, durch die Sie sich verpflichten, uns alle Kosten und Verluste bis zum Wert des ursprünglichen Tickets zu erstatten, die uns oder einem anderen Luftfahrtunternehmen aufgrund der missbräuchlichen Verwendung des Tickets notwendigerweise und angemessenerweise entstehen. Wir werden von Ihnen keine Erstattung für Verluste verlangen, die wir schuldhaft verursacht haben.
3.1.8. (b) Wenn ein solcher Nachweis nicht vorliegt oder Sie eine solche Vereinbarung nicht unterzeichnen, kann das Luftfahrtunternehmen, das das neue Ticket ausstellt, den vollen Ticketpreis für ein Ersatzticket von Ihnen verlangen. Der Betrag kann erstattet werden, wenn das Luftfahrtunternehmen, das das neue Ticket ausgestellt hat, davon überzeugt ist, dass das verlorene oder beschädigte Ticket vor Ablauf seiner Gültigkeit nicht verwendet wurde. Wenn Sie das ursprünglichen Ticket vor Ablauf seiner Gültigkeit wiederfinden und es dem Luftfahrtunternehmen aushändigen, das das neuen Ticket ausstellt, wird die vorgenannte Erstattung zu diesem Zeitpunkt vorgenommen.
Sorgfaltspflicht
3.1.9. Ein Ticket ist wertvoll und Sie sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um es zu schützen und sicherzustellen, dass es nicht verloren geht oder gestohlen wird.
Gültigkeitsdauer
3.2.1. Sofern im Ticket, in diesen Bedingungen oder in den anwendbaren Tarifen (die die Gültigkeit eines Tickets einschränken können; in diesem Fall wird die Einschränkung auf dem Ticket angegeben) nichts anderes bestimmt ist, ist ein Ticket gültig für:
3.2.1.1. (a) ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum; oder
3.2.1.1. (b) sofern die erste Reise innerhalb eines Jahres ab dem Ausstellungsdatum stattfindet, ein Jahr ab dem Datum der ersten Reise mit dem Ticket.
3.2.2. Wenn Sie daran gehindert werden, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets zu reisen, weil wir zum Zeitpunkt Ihres Buchungsantrags nicht in der Lage sind, eine Buchung zu bestätigen, wird die Gültigkeitsdauer des Tickets verlängert, oder Sie haben Anspruch auf eine Erstattung gemäß Artikel 10.
Verlängerung der Gültigkeitsdauer
3.2.3. Sind Sie nach Antritt Ihrer Reise aufgrund einer Krankheit verhindert, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets zu reisen, können wir die Gültigkeitsdauer Ihres Tickets bis zu dem Zeitpunkt verlängern, an dem Sie reisefähig sind, oder bis zu unserem ersten Flug nach diesem Zeitpunkt, ab dem die Reise fortgesetzt wird und in der Klasse Platz ist, für die der Flugpreis bezahlt wurde. Die Krankheit muss durch ärztliches Attest nachgewiesen werden. Wenn die im Ticket verbleibenden Flugcoupons eine oder mehrere Zwischenlandungen beinhalten, kann die Gültigkeit des Tickets um höchstens drei Monate ab dem auf der Bescheinigung angegebenen Datum verlängert werden. Unter diesen Umständen verlängern wir auch die Gültigkeitsdauer der Tickets anderer unmittelbarer Familienmitglieder, die Sie begleiten.
3.2.4. Wenn ein Fluggast während der Reise stirbt, können die Tickets der Begleitpersonen durch Verzicht auf Mindestaufenthalt oder Gültigkeitsverlängerung geändert werden. Stirbt ein unmittelbarer Familienangehöriger eines Fluggastes, der die Reise angetreten hat, kann die Gültigkeit der Tickete des Fluggastes und seiner unmittelbaren Familienangehörigen, die den Fluggast begleiten, ebenfalls geändert werden. Eine solche Änderung erfolgt nach Erhalt einer gültigen Sterbeurkunde, und eine solche Gültigkeitsverlängerung darf fünfundvierzig (45) Tage ab dem Todestag nicht überschreiten.
Änderungen durch den Flugggast
3.3.1. Die Coupon-Folge und -verwendung bildet einen wesentlichen Bestandteil unseres Vertrages mit Ihnen. Das Ticket wird nicht eingelöst und verliert seine Gültigkeit, wenn nicht alle Coupons in der auf dem Ticket angegebenen Reihenfolge verwendet werden, es sei denn, Sie informieren uns im Voraus ordnungsgemäß.
3.3.2. Wenn Sie einen Tarif gewählt haben, der die Einhaltung einer festen Ticketreihenfolge voraussetzt, beachten Sie bitte, dass wir den Tarif entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung neu berechnen, wenn die Beförderung nicht auf allen Einzelstrecken oder nicht in der auf dem Ticket angegebenen Reihenfolge bei ansonsten unveränderten Reisedaten erfolgt. Der Flugpreis richtet sich dabei nach dem Tarif, den Sie für Ihre tatsächliche Flugstrecke in Ihrer Preisgruppe am Tag Ihrer Buchung hätten zahlen müssen. Dieser Tarif kann höher oder niedriger sein als der ursprünglich bezahlte Tarif.
Wenn die von Ihnen ursprünglich gebuchte Preisgruppe für die geänderte Strecke am Tag der Buchung nicht verfügbar war, wird die günstigste frühere Preisgruppe für Ihre geänderte Strecke als Grundlage für die Neuberechnung herangezogen.
Wenn am Tag der Buchung für Ihre geänderte Strecke ein höherer Tarif ermittelt worden wäre, ziehen wir die Differenz unter Berücksichtigung des bereits gezahlten Tarifs nachträglich ein. Bitte beachten Sie, dass wir die Beförderung davon abhängig machen können, ob Sie diese Preisdifferenz bezahlt haben.
Wenn Sie ein erstattungsfähiges Ticket im Sinne der Tarifbedingungen besitzen und noch keinen Abschnitt davon geflogen sind, können Sie die Erstattung des Ticketpreises gemäß den Tarifbedingungen beantragen. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Anspruch auf Beförderung verwirken.
Dieser Artikel 3.3.2. gilt nicht für die Beförderung von Fahrgästen mit Wohnsitz in Österreich.
3.3.2.1. Für die Beförderung von Personen mit Wohnsitz in Österreich gilt Folgendes:
Sollten Sie einen Tarif gewählt haben, der die Einhaltung einer festen Ticketreihenfolge erfordert, beachten Sie bitte, dass bei einer nicht Inanspruchnahme aller Einzelstrecken oder nicht in der im Ticket angegebenen Reihenfolge, bei ansonsten unveränderten Reisedaten, wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung neu berechnen. Dies gilt nicht, wenn sich Ihre Reisepläne lediglich ändern oder Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem anderen Grund, den Sie nicht zu vertreten haben, daran gehindert sind, die Beförderung sämtlicher Strecken oder einzelner Strecken in der auf dem Flugticket angegebenen Reihenfolge anzutreten. Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit die Gründe für solche Änderungen mit, sobald sie Ihnen bekannt werden. Im Falle einer Neuberechnung wird der Flugpreis auf der Grundlage des Tarifs ermittelt, den Sie am Tag Ihrer Buchung für Ihre tatsächliche Flugstrecke in Ihrer Preisgruppe hätten zahlen müssen. Dieser Tarif kann höher oder niedriger sein als der ursprünglich bezahlte Tarif.
Wenn die von Ihnen ursprünglich gebuchte Preisgruppe für die geänderte Strecke am Tag der Buchung nicht verfügbar war, wird die günstigste frühere Preisgruppe für Ihre geänderte Strecke als Grundlage für die Neuberechnung herangezogen.
Wenn am Tag der Buchung für Ihre geänderte Strecke ein höherer Tarif ermittelt worden wäre, ziehen wir die Differenz unter Berücksichtigung des bereits gezahlten Tarifs nachträglich ein. Bitte beachten Sie, dass wir die Beförderung davon abhängig machen können, ob Sie diese Preisdifferenz bezahlt haben.
Nichterscheinen
3.3.3. Sollten Sie zu einem Flug nicht erscheinen, ohne uns im Voraus zu informieren, können wir Ihre Reservierungen für Rück- oder Weiterflüge stornieren. Die Preisdifferenz kann zur Sicherung Ihrer Folgeflüge verwendet werden. Sofern die Tarifbedingungen Ihres Tickets eine Erstattung zulassen und Sie Ihr Ticket nicht für eine einzelne Strecke genutzt haben, können wir einen Teil Ihres Tickets in Übereinstimmung mit den Tarifbedingungen erstatten. In diesem Fall verlieren Sie jedes Recht auf Beförderung im Zusammenhang mit der Erstattung.
Name und Anschrift der Fluggesellschaft
3.4. Unser Name kann im Ticket mit unserem Fluggesellschafts-Kennungscode oder anderweitig abgekürzt werden. Als unsere Anschrift gilt der Abflughafen, der gegenüber der ersten Abkürzung unseres Namens im Feld „Beförderer“ im Ticket angegeben ist.
Tarife
4.1. Der zu zahlende Preis deckt die Kosten für die Beförderung vom Flughafen des tatsächlichen Abflugortes zum Flughafen des tatsächlichen Reiseziels. Er wird in Übereinstimmung mit dem Tarif errechnet, der am Tage der Buchung des Tickets für die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gilt. Bodentransport zwischen Flughäfen oder zwischen Flughäfen und Stadtzentren ist nicht in Ihrem Tarif enthalten. Der Tarif kann Zuschläge der Fluggesellschaft enthalten.
Steuern, Gebühren und Zuschläge
4.2. Sämtliche von der Regierung oder anderen Behörden oder vom Betreiber eines Flughafens erhobenen Steuern, Gebühren und Abgaben sind von Ihnen zu zahlen. Sie werden beim Kauf des Tickets über solche, nicht im Flugpreis enthaltene Steuern, Gebühren und Zuschläge informiert.
Währung
4.3. Vorbehaltlich des geltenden Rechts sind die Tarife und Gebühren in jeder für uns akzeptablen Währung zu zahlen, es sei denn, wir oder das geltende Recht geben eine andere Währung an. Erfolgt die Zahlung im Abflugland in einer anderen Währung als der Währung, in der der Flugpreis veröffentlicht ist, so ist für diese Zahlung der von uns am Tag der Ticketausstellung festgelegte Bankankaufskurs maßgebend.
Reservierungsvoraussetzungen
5.1.1. Jeder Flugcoupon wird nur für die Beförderung in der auf ihm angegebenen Reiseklasse für den Tag und den Flug akzeptiert, für den eine Sitzplatzreservierung vorliegt. Bei Tickets ohne eingetragene Platzreservierung kann später ein Beförderungsplatz gebucht werden, wenn noch ein Platz auf dem gewünschten Flug verfügbar ist.
5.1.2. Wir oder unsere bevollmächtigten Agenten zeichnen Ihre Buchung(en) auf. Auf Anforderung schicken wir Ihnen eine schriftliche Buchungsbestätigung.
5.1.3. Bestimmte Tarife unterliegen im Hinblick auf Umbuchung oder Stornierungen einschränkenden Bestimmungen. Die einzelnen Bedingungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Tarifbedingungen.
5.1.4. Bei der Reservierung durch einen Fernabsatzvertrag steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.
Zeitgrenzen für Ticketausstellung
5.2. Wenn Sie das Ticket nicht innerhalb der von uns oder dem Reisebüro, das den Ticket ausgestellt hat, angegebenen Frist bezahlt haben, können wir Ihre Buchung stornieren.
Persönliche Daten
5.3.1. Sie erkennen an, dass wir im Zusammenhang mit Ihrer Reise personenbezogene Daten zum Zwecke der Reservierung, des Kaufs eines Tickets, der Inanspruchnahme von Zusatzleistungen, der Entwicklung und Erbringung von Service-Leistungen, der Erleichterung von Einwanderungs- und Einreiseverfahren und der Bereitstellung solcher Daten an staatliche Stellen erhalten haben. Sie ermächtigen uns, diese Daten zu diesen Zwecken aufzubewahren und zu verwenden sowie sie an unsere eigenen Niederlassungen, das Reisebüro, das das Ticket ausgestellt hat, Behörden, andere Beförderer, Handelspartner oder Anbieter der oben genannten Service-Leistungen weiterzuleiten. Weitere Informationen finden Sie in der Sicherheits- und Datenschutzrichtlinie auf unserer Internetseite.
5.3.2. Wir behalten uns das Recht vor, Zahlungstransaktionen zu überprüfen, um Betrug und andere betrügerische Nutzung zu verhindern. Daher können wir interne und externe Quellen nutzen. Bei Verdacht auf bzw. Feststellung betrügerischer Aktivitäten behalten wir uns zudem das Recht vor, Informationen (einschließlich personenbezogener Daten) an andere Tochterunternehmen innerhalb der Lufthansa Gruppe (u. a. Austrian Airlines, Eurowings, Germanwings, Brussels Airlines, SWISS Global Air Lines AG, Edelweiss Air AG, SWISS International Air Lines AG, Miles and More GmbH) zu übermitteln, die die Daten zu ihren jeweiligen Zwecken prüfen können.
Reservierungsvoraussetzungen
5.4.1. Sitzplatzreservierung im Voraus Mit der Sitzplatzreservierung im Voraus können Fluggäste auf von Brussels Airlines durchgeführten Flügen eine bestimmte Sitzkategorie (z. B. Fenster-, Gang-, Mittel-, Sitz mit mehr Platz) aus einer Auswahl verfügbarer Sitze in ihrer gebuchten Kabinenklasse anfordern. Die Sitzplatzreservierung im Voraus ist von der Verfügbarkeit der gewünschten Sitzplätze abhängig. Für die Sitzplatzreservierung im Voraus fallen je nach Sitzplatzkategorie und für einige Buchungsklassen Gebühren an. Es besteht für Sie keine Verpflichtung, eine Sitzplatzreservierung im Voraus vorzunehmen.
5.4.2. Kostenlose Sitzplatzreservierung. Im Falle einer kostenlosen Sitzplatzreservierung können Sie beim Check-in kostenlos eine Sitzplatzreservierung im Voraus anfordern. Wir bemühen uns, vorab erteilte Sitzplatzwünsche zu berücksichtigen, können jedoch keinen bestimmten Sitzplatz garantieren.
5.4.3. Wir behalten uns das Recht vor, Sitzplätze jederzeit, auch nach Betreten des Flugzeugs, zuzuweisen oder neu zuzuweisen. Dies kann aus Sicherheits- oder aus operationellen Gründen notwendig sein. Wenn Sie eine Sitzplatzreservierung im Voraus gekauft haben und der Flug annulliert wird oder wenn wir aus betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründen Sitzplatzänderungen vornehmen, erstatten wir Ihnen den für die Sitzplatzreservierung gezahlten Betrag, wenn die von Ihnen gewünschte Sitzplatzkategorie nicht verfügbar ist. Bei Stornierung, Umbuchung oder Kauf eines Upgrades oder bei falschen Angaben zur Sitzberechtigung für Notausgangsplätze erfolgt keine Erstattung des für die Sitzplatzreservierung gezahlten Betrages.
Rückbestätigung von Buchungen
5.5.1. Für Flüge mit Brussels Airlines ist grundsätzlich keine Rückbestätigung erforderlich. Sofern andere Fluggesellschaften für Weiterflug- und Rückbuchungen vom Fluggast eine Rückbestätigung verlangen, berechtigt die Unterlassung einer solchen Rückbestätigung die Fluggesellschaft zur Streichung der Weiterflug- oder Rückflugbuchung.
5.5.2. Sie sollten sich über die Bestimmungen anderer während Ihrer Reise benutzter Fluggesellschaften betreffend die Rückbestätigung von Buchungen informieren. Wenn eine Rückbestätigung erforderlich ist, müssen Sie die Rückbestätigung bei der Fluggesellschaft vornehmen, dessen Airline Designator Code für die betreffende Strecke in der Fluggesellschaftsspalte des Tickets eingetragen ist.
6.1. Die Check-in-Fristen sind von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen, sich über diese Check-in-Fristen zu informieren und sie einzuhalten. Ihre Reise wird reibungsloser verlaufen, wenn Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um die Check-in-Frist einzuhalten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Reservierung zu stornieren, wenn Sie die angegebenen Check-in-Fristen nicht einhalten. Wir oder das Reisebüro, das das Ticket ausgestellt hat, informieren Sie über die Check-in-Frist für Ihren ersten Flug mit uns. Informationen zu den Abfertigungsfristen für unsere Flüge finden Sie auf unserer Internetseite oder in dem Reisebüro, in dem das Flugticket ausgestellt wurde. Sofern nicht anders angegeben, müssen die Fluggäste spätestens 45 Minuten vor Abflug einchecken.
6.2. Sie müssen spätestens zu der von uns beim Einchecken angegebenen Zeit am Flugsteig sein.
6.3. Wir können den für Sie reservierten Platz streichen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig am Flugsteig einfinden.
6.4. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für entstandene Verluste oder Kosten, die ausschließlich durch Sie verursacht wurden, weil Sie die Bestimmungen dieses Artikels oder, bei einem Codeshare-Flug, die entsprechenden Vorschriften der ausführenden Fluggesellschaft nicht eingehalten haben.
Beförderungsverweigerungsrecht
7.1. Wir können es nach eigenem Ermessen ablehnen, Sie auf Ihrer Reise oder Ihrem Weiterflug zu befördern, wenn wir Sie vor der Buchung schriftlich darüber informiert haben, dass wir Sie zu keinem Zeitpunkt nach dem Datum dieser Mitteilung auf unseren Flügen befördern werden. Dies kann der Fall sein, wenn Sie auf einem früheren Flug gegen die in den Artikeln 7 und 11 genannten Verhaltensregeln verstoßen haben und Ihre Beförderung daher unangemessen ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ihre Beförderung auf Ihrer Reise oder Weiterreise zu verweigern oder Ihre Sitzplatzreservierung zu stornieren, wenn
7.1.1. diese Maßnahme aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung oder zur Abwendung von Verstößen gegen geltende Gesetze oder Bedingungen für Flüge aus, in oder über einzelne Länder erforderlich ist, oder
7.1.2. Ihre Beförderung zu Sicherheitsrisiken, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Unannehmlichkeiten für andere Fluggäste führt, oder
7.1.3. Ihr Verhalten, Ihr Alter oder Ihr geistiger oder körperlicher Zustand, einschließlich Ihrer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen, eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, für die Fluggäste, für die Besatzung oder für Eigentum darstellt, oder
7.1.4. Sie sich auf einem früheren Flug ordnungswidrig verhalten haben und wir Grund zu der Annahme haben, dass sich ein solches Verhalten wiederholen könnte, oder
7.1.5. Sie sich geweigert haben, sich einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen, oder
7.1.6. Sie den anfallenden Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Abgaben nicht bezahlt haben, oder
7.1.7. Sie nicht im Besitz gültiger Reisedokumente sind, in ein Land einreisen wollen, für das Sie nur zum Transit berechtigt sind oder für das Sie keine gültigen Einreisepapiere besitzen, Ihre Reisedokumente während des Fluges vernichten oder deren Übergabe an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen oder
7.1.8. Sie einen Ticket vorlegen, den Sie auf illegalem Wege oder unter Verstoß gegen die Miles & More Teilnahmebedingungen erworben oder erhalten haben oder das als verloren oder gestohlen gemeldet worden, gefälscht ist oder wenn Sie Ihre Identität mit der als Fluggast im Ticket eingetragenen Person nicht nachweisen können; oder
7.1.9. Sie die Zahlung des Differenzbetrages (Aufpreises) nach 3.3.3 verweigern oder ein Ticket vorlegen, das durch andere als uns oder zur Ticketausstellung berechtigtes Reisebüro ausgestellt wurde oder nicht unerheblich beschädigt ist,
7.1.10. Sie unsere Sicherheitsvorschriften nicht einhalten,
7.1.11. Sie das beim Einsteigen sowie an Bord aller unserer Flugzeuge geltende Rauchverbot und das Verbot der Benutzung elektronischer Geräte an Bord missachten.
Brussels Airlines haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn wir von unserem Recht Gebrauch gemacht haben, die Beförderung gemäß diesem Artikel 7.1 abzulehnen. Wenn Brussels Airlines Ihr Ticket im Namen einer anderen Fluggesellschaft im Rahmen von Interline-, Codeshare- oder Charter-Abkommen ausgestellt hat, haftet Brussels Airlines Ihnen gegenüber nicht, wenn die ausführende Fluggesellschaft sich weigert, Sie auf dem Flug zu befördern.
Besondere Unterstützung
7.2.1. Die Annahme zur Beförderung von behinderten, kranken oder hilfsbedürftigen Personen muss im Voraus bei uns angemeldet werden. Fluggäste, die uns bei Kauf des Tickets auf die Notwendigkeit besonderer Betreuung hingewiesen haben und von uns zur Beförderung angenommen worden sind, werden nicht auf Grund ihres Betreuungsbedarfs von der Beförderung ausgeschlossen (für weitere Informationen klicken Sie hier).
Beförderung von Kindern
7.2.2. Kinder, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person (also einer mindestens 18 Jahre alten Person) oder einer mindestens 16 Jahre alten Person reisen, die zur selben Familie gehört (Bruder oder Schwester) oder denselben Erziehungsberechtigten hat wie das betreffende Kind. Kinder, die das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur in Begleitung mindestens eines Erwachsenen reisen. Kinder im Alter zwischen 5 und 12 Jahren dürfen nur als „unbegleitete Minderjährige“ alleine oder in Begleitung einer mindestens 12 Jahre alten Person reisen, die während der gesamten Reise uneingeschränkt in der Lage ist, für das Kind zu sorgen. Die Beförderung unbegleiteter Minderjähriger bedarf der vorherigen Absprache mit dem Beförderer, unterliegt unseren einschlägigen Bestimmungen und der Zahlung einer zusätzlichen Gebühr. Die Beförderungsvorschriften für Minderjährige ohne Begleitung sind bei den Verkaufsbüros der Fluggesellschaft erhältlich (für weitere Informationen klicken Sie hier).
7.2.3 Kinder können auch in ihrem eigenen, einem Autositz ähneldem, Sicherheitssitz auf einem Sitzplatz in der Kabine reisen; dafür muss ein zusätzlicher Sitz für Kinder unter zwei Jahren gebucht werden. Der Kindersitz muss während des gesamten Fluges mit dem Sicherheitsgurt des Flugzeugs gesichert sein. Er muss für die Verwendung in der Flugzeugkabine geeignet sein (d. h. der Sicherheitssitz muss mit einem 3-Punkt-Gurt ausgestattet sein). Andernfalls sind wir berechtigt, die Beförderung an Bord zu verweigern. Wir übernehmen keine Haftung für die Folgen, wenn der eigene Kindersitz nicht richtig befestigt ist, wenn er nicht zweckmäßig ist oder wenn die Anweisungen nicht befolgt werden.
Rückerstattung bei Beförderungsverweigerung
7.3. Der einzige Rechtsbehelf einer Person, der die Beförderung verweigert oder deren Buchung aus einem der im vorstehenden Absatz genannten Gründe annulliert wird, besteht in der Rückforderung des Erstattungsbetrags gemäß Artikel 10.3.
Freigepäckmenge und Übergepäck
8.1. Die Freigepäckmenge entspricht der Beförderung einer nach Anzahl und/oder Gewicht und/oder Abmessungen begrenzten Gepäckmenge pro Fluggast, die auf der Grundlage des Tarifs festgelegt und auf dem Ticket angegeben ist oder auf Anfrage bei uns oder dem Reisebüro erhältlich ist, das das Ticket ausgestellt hat. Für die Beförderung von Gepäck, das die Freigepäckmenge übersteigt, wird Ihnen eine Gebühr berechnet. Bei Flügen mit dem Code von Brussels Airlines, die von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden (Codeshare), ist die Freigepäckmenge auf dem Ticket angegeben. Für Übergepäck gelten die Geschäftsbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft. Diese Tarife sind auf Anfrage bei uns oder dem Reisebüro erhältlich, das das Ticket ausgestellt hat. Das Gewicht eines einzelnen Gepäckstücks darf jedoch 32 Kilogramm nicht überschreiten.
Gepäck von Fremden
8.2. Sie sollten es ablehnen, Pakete oder Gegenstände, die Sie von Fremden erhalten haben, im aufgegebenen oder nicht aufgegebenen Gepäck mitzuführen.
Als Gepäck nicht zulässige Gegenstände
8.3.1. Folgendes darf in Ihrem Gepäck nicht enthalten sein:
8.3.1.1. Gegenstände, die das Flugzeug oder Personen oder Eigentum an Bord des Flugzeugs gefährden können, so wie sie in den Gefahrgutregeln der ICAO und der IATA aufgeführt sind, die bei uns oder bei den Ticket ausstellenden Reisebüros erhältlich sind. Insbesondere folgende gegenstände sind nicht als Gepäck zulässig: Sprengstoffe, komprimierte Gase, ätzende, oxidierende, radioaktive oder magnetisierte Stoffe, leicht entzündliche, giftige, ätzende oder reizende Stoffe;
8.3.1.2. Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist;
8.3.1.3. Gegenstände, die gefährlich oder unsicher oder wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art sowie aufgrund ihrer Verderblichkeit, Zerbrechlichkeit oder ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung ungeeignet sind; nähere Erläuterungen für den konkreten Einzelfall können bei uns oder dem das Ticket ausstellenden Reisebüros in Erfahrung gebracht werden; Informationen zu nicht zulässigen Gegenständen erhalten Sie auf Anfrage bei uns oder im Reisebüro.
8.3.2. Wenn Sie im Besitz von (a) Waffen jeglicher Art, insbesondere Hieb- und Stichwaffen sowie Sprühwaffen für Angriffs- oder Verteidigungszwecke, (b) Munition und Sprengstoff, (c) Gegenständen sind oder sich in Ihrem Gepäck solche befinden, die aufgrund ihrer äußeren Erscheinung oder Kennzeichnung als Waffen, Munition oder Sprengstoff erkennbar sind, müssen Sie uns diese vor Beginn der Beförderung zur Überprüfung vorlegen. Die Beförderung dieser Gegenstände ist nur zulässig, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Satz 2 gilt nicht für Polizeibeamte, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum Tragen einer Waffe verpflichtet sind. Während des Fluges müssen sie ihre Waffen dem verantwortlichen Piloten übergeben.
8.3.3. Die Beförderung von Schusswaffen und Munition als Gepäck, die nicht für Jagd- und Sportzwecke bestimmt sind, ist verboten. Schusswaffen und Munition für Jagd- und Sportzwecke können als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden. Schusswaffen müssen entladen, gesichert und ordnungsgemäß verpackt sein. Die Mitnahme von Munition unterliegt den unter 8.3.1.1. genannten Bestimmungen der ICAO und der IATA. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen oder Vereinbarungen ist Brussels Airlines nicht verpflichtet, Schusswaffen oder Kriegsmunition an Bord der von Brussels Airlines durchgeführten Flüge zu akzeptieren.
8.3.4. Sie dürfen in Ihrem aufgegebenen Gepäck keine Gegenstände mitführen, deren Beförderung durch geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich aller Vorschriften, die im Abflug-, Ankunfts- oder Transitstaat oder in einem Staat gelten, der vom Flugzeug überflogen wird) verboten oder eingeschränkt ist, keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände, keine Gegenstände, die wir aufgrund ihres Gewichts, ihrer Abmessungen oder ihres unangenehmen Geruchs für die Beförderung als ungeeignet erachten, keine Medikamente, Statuen und Kunstgegenstände, kein Geld, keine Schlüssel, keinen Schmuck, keine Edelmetalle, keine persönlichen elektronischen Geräte (wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf tragbare Geräte, Computer, Mobiltelefone, Kameras, Videokameras usw.), keine handelbaren Papiere, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Muster, Geschäftsdokumente oder andere Arbeitsmittel, die wertvoll sind oder als solche angesehen werden können, keine Pässe und andere Ausweisdokumente oder andere Gegenstände ähnlicher Art.
8.3.5. Sollten Sie dennoch vorsätzlich einen der in den Abschnitten 8.3.1, 8.3.2 oder 8.3.4 beschriebenen Gegenstände ungeachtet der hier oben beschriebenen Verbote mitführen, könnte unsere Haftung im Falle einer Beschädigung dieser Gegenstände gemäß den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens ganz oder teilweise ausgeschlossen sein.
Recht auf Mitnahmeverweigerung
8.4.1. Gemäß den Absätzen 8.3.2 und 8.3.3 verweigern wir die Beförderung der in Absatz 8.3 beschriebenen Gegenstände als Gepäck und können die weitere Beförderung solcher Gegenstände verweigern, wenn wir sie entdecken.
8.4.2. Wir können die Beförderung von Gepäck ablehnen, wenn dieses aufgrund ihrer Größe, Form, ihres Gewichts, Inhalts oder ihrer Beschaffenheit oder aus Sicherheits- oder Betriebsgründen bzw. zum Schutz anderer Fluggäste für ungeeignet zur Beförderung erachten. Informationen über nicht zur Beförderung geeigneter Gegenstände erhalten Sie auf Anfrage.
8.4.3. Wir können die Beförderung von Gepäck verweigern, wenn es nach unserer begründeten Auffassung nicht ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältern verpackt ist.
Durchsuchung von Fluggästen und Gepäck
8.5. Wenn ein Fluggast einer Aufforderung nicht nachkommt und eine Durchsuchung seiner Person oder seines Gepäcks zur Feststellung des Vorhandenseins von Gegenständen zulässt, die gemäß Abschnitt 8.3 unzulässig sind oder nicht gemäß Abschnitt 8.3 vorgelegt wurden, können wir die Beförderung des Fluggasts oder seines Gepäcks verweigern. In diesem Fall besteht für uns gegenüber dem Fluggast keinerlei Haftung, mit Ausnahme der Erstattung gemäß Abschnitt 10.3 dieser Beförderungsbedingungen.
Aufgegebenes Gepäck
8.6.1. Nach Anlieferung des aufzugebenden Gepäcks nehmen wir es in unsere Obhut. Wir nehmen eine Eintragung in das Ticket vor, die die Ausstellung des Gepäckscheins darstellt. Von uns ggf. zusätzlich zum Gepäckschein ausgegebene Gepäckmarken (Identifikation) dienen ausschließlich Identifikationszwecken.
8.6.2. Das aufgegebene Gepäck muss mit Ihrem Namen oder einer sonstigen Identifizierung versehen sein.
8.6.3. Das aufgegebene Gepäck wird, wenn möglich, im selben Flugzeug wie Sie befördert, es sei denn, wir entscheiden aus Sicherheits- oder Betriebsgründen, es auf einem alternativen (wenn möglich dem nächsten) Flug zu befördern. Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem nachfolgenden Flug befördert wird, werden wir es Ihnen ausliefern, es sei denn, das geltende Recht erfordert Ihre Anwesenheit bei der Zollabfertigung. Artikel 14 (Haftung für Schäden) bleibt unberührt.
Nicht aufgegebenes Freigepäck
8.7.1. Wir können Maximalmaße für das Gepäck festlegen, das Sie ins Flugzeug mitnehmen. Wenn wir dies nicht getan haben, muss das von Ihnen in das Flugzeug mitgenommene Gepäck unter den Sitz vor Ihnen oder in ein geschlossenes Staufach in der Flugzeugkabine passen. Wenn Ihr Gepäck nicht auf diese Weise verstaut werden kann, zu schwer ist oder aus irgendeinem Grund als unsicher gilt, muss es als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
8.7.2. Gegenstände, die nicht für die Beförderung im Frachtraum geeignet sind (wie etwa empfindliche Musikinstrumente) und die die Anforderungen unter 8.7.1. oben nicht erfüllen, werden nur dann zur Beförderung in der Kabine akzeptiert, wenn Sie uns vorher benachrichtigt haben und unsere Genehmigung vorliegt. Für diesen Service fällt möglicherweise eine separate Gebühr an.
8.7.3. Mit der Einführung der Verordnung (EG) Nr. 154/2006 ist die Beförderung bestimmter Gegenstände im nicht aufgegebenen Gepäck nicht mehr zulässig. Für einige andere Gegenstände wie Flüssigkeiten gilt eine begrenzte Menge (100 ml) und sie unterliegen gesonderten Kontrollverfahren. Nähere Einzelheiten erfahren Sie auf unserer Internetseite oder in Ihrem Reisebüro.
Auslieferung von aufgegebenem Gepäck
8.8.1. Sie sind verpflichtet, Ihr aufgegebenes Gepäck abzuholen, sobald es an Ihrem Zielflughafen oder Zwischenstopp bereitgestellt wird.
8.8.2. Wir händigen aufgegebenes Gepäck dem Inhaber des Gepäckscheins nach Bezahlung aller uns gemäß dem Beförderungsvertrag geschuldeten offenen Beträge aus. Sollten Sie es nicht innerhalb einer angemessenen Frist abholen, können wir Ihnen eine Lagergebühr in Rechnung stellen. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten abgeholt werden, nachdem es dem Fluggast zur Verfügung gestellt wurde, können wir es entsorgen, ohne dass Ihnen gegenüber eine Haftung entsteht.
8.8.3. Kann die Person, die das Gepäck abholt, keinen Gepäckschein vorlegen und das Gepäckstück nicht anhand einer Gepäckmarke (Identifikation) identifizieren (sofern ein solcher ausgestellt wurde), händigen wir dieser Person das Gepäck nur unter der Bedingung aus, dass sie uns ihren Anspruch darauf zufriedenstellend nachweist.
Haustiere und Assistenzhunde
8.9.1. Die Beförderung von Haustieren (Hunde, Katzen und andere Tiere) bedarf unserer Zustimmung und kann von uns nur nach Unterzeichnung der hier vorliegenden Freigabe und Entlastung für einige von ihnen zur Beförderung angenommen werden.
Wenn wir der Beförderung Ihrer Tiere zustimmen, erfolgt die Beförderung unter folgenden Bedingungen:
Die Tiere müssen ordnungsgemäß in Transportboxen untergebracht sein und über gültige Gesundheits-/Impfzeugnisse, Einreisegenehmigungen und andere von den Einreise- oder Transitländern geforderte Dokumente verfügen. Wir behalten uns das Recht vor, die Art der Beförderung zu bestimmen und die Zahl der Haustiere, die auf einem Flug mitgeführt werden dürfen, zu begrenzen.
8.9.2. Das Gewicht von Haustieren, Behältern und Lebensmitteln wird nicht auf die Freigepäckmenge des Fluggasts angerechnet. Für die Beförderung wird der für Übergepäck geltende Tarif vergütet.
8.9.3. Ein vom Fluggast benötigter, anerkannter Assistenzhund wird im Rahmen der Möglichkeiten kostenfrei zur Beförderung in der Kabine akzeptiert, bitte beachten Sie hierzu Abschnitt 8.9.5.
8.9.4. Auf Flügen von oder in die USA können Sie einen Hund zur emotionalen Unterstützung oder einen psychiatrischen Begleithund kostenfrei in der Kabine mitnehmen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Fluggäste, die mit einem Hund zur emotionalen Unterstützung oder als psychiatrischer Begleithund reisen, müssen Brussels Airlines aktuelle Unterlagen (d. h. nicht älter als ein Jahr ab dem Datum des geplanten ersten Fluges des Fluggasts) auf dem Briefkopf eines zugelassenen Psychologen (z. B. Psychiater, Psychologe, zugelassener klinischer Sozialarbeiter, einschließlich eines Arztes, der speziell die geistige oder emotionale Behinderung des Fluggastes behandelt) vorlegen, aus denen Folgendes hervorgeht: (1) Der Fluggast hat eine geistige oder emotionale Behinderung, die im Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders-Fourth Edition (DSMIV) anerkannt ist; (2) der Fluggast benötigt den Hund zur emotionalen Unterstützung oder den psychiatrischen Begleithund als Hilfsmittel für die Flugreise und/oder für Aktivitäten an seinem Zielort; (3) die Person, die die Beurteilung vornimmt, ist ein zugelassener Psychologe und der Fluggast befindet sich in seiner professionellen Obhut; und (4) das Datum und die Art der Zulassung des Psychologen sowie der Staat oder die andere Gerichtsbarkeit, in der sie ausgestellt wurde. Brussels Airlines behält sich das Recht vor, alle vorgelegten Dokumente zu beglaubigen.
Bitte beachten Sie Absatz 8.9.5
Wenn Sie mit einem Assistenz- oder emotionalen Unterstützungshund reisen, kontaktieren Sie uns bitte mindestens 48 Stunden vor Abflug Ihres Fluges und begeben sich mindestens 1 Stunde vor der angegebenen Check-in-Frist zum Check-in.
8.9.5. Bitte beachten Sie, dass es für die sichere und reibungslose Durchführung eines Fluges unerlässlich ist, dass Ihr Tier so trainiert ist, dass es sich in der Öffentlichkeit richtig verhält. Um mit Ihnen in der Kabine reisen zu können, muss Ihr Tier gehorsam sein und sich gut benehmen. Bei schlechtem Verhalten Ihres Tieres kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie ihm für den Transport einen Maulkorb anlegen, Ihr Tier wird im Frachtraum transportiert (sofern ein Transportbehälter vorhanden ist) oder die Beförderung wird Ihnen verweigert.
Mitreisende Tiere in der Kabine (ggf. inklusive Transportbehälter) müssen in den Fußraum Ihres Sitzes passen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes an Bord entsprechend gesichert sein.
8.9.6. Sie übernehmen die volle Verantwortung für die Sicherheit, Gesundheit und das Verhalten Ihres Tieres sowie für die Einhaltung aller behördlichen Anforderungen, Vorschriften oder Beschränkungen, einschließlich Ein-/Ausreisegenehmigungen und erforderlichen Gesundheitszeugnisse der jeweiligen Länder, Staaten oder Territorien.
Sie haften für sämtliche Kosten, die aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmung durch Sie entstehen, sowie für sämtliche Schäden, die Ihr Tier verursacht, und Sie stellen uns von jeglicher Haftung frei, es sei denn, diese ist auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Brussels Airlines zurückzuführen.
Flugpläne
9.1. Bevor wir Ihre Buchung annehmen, teilen wir Ihnen die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige planmäßige Flugzeit mit; diese wird auf Ihrem Ticket angegeben. Wenn Sie uns Kontaktdaten zur Verfügung stellen, bemühen wir uns, Sie über Änderungen zu informieren, die durch technische und betriebliche Gründe verursacht werden könnten, auf die wir keinen Einfluss haben. Beispiele für solche technischen und betrieblichen Gründe sind Wetterbedingungen, Wartungsprobleme, Sicherheitsvorfälle, Gepäckprobleme usw. Wenn wir nach dem Kauf Ihres Tickets eine erhebliche Änderung der geplanten Flugzeit vornehmen, die für Sie nicht akzeptabel ist, haben Sie gemäß Artikel 10.2. einen Erstattungsanspruch.
Annullierungen, Umbuchungen, Verspätungen usw.
9.2. Wir unternehmen alle Anstrengungen, um Verzögerungen bei Ihrer Beförderung zu vermeiden. Im Rahmen dieser Maßnahmen und um eine Annulierung des Fluges zu verhindern, können wir veranlassen, dass der Flug in unserem Namen von einem anderen Luftfahrtunternehmen und/oder mit einem anderen Flugzeug durchgeführt wird.
Benachrichtigung
9.3. Im Falle einer Flugverspätung, -annullierung oder -umleitung stellt Brussels Airlines den Kunden im Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs zeitnah die aktuellsten verfügbaren Informationen zur Verfügung. Die Fluginformationen erhalten Sie auch auf der Internetseite von Brussels Airlines.
Allgemeines
10.1. Wir erstatten ein Ticket oder einen nicht genutzten Teil des Tickets gemäß den geltenden Tarifbestimmungen wie folgt (Klicken Sie hier für praktische Informationen zur Erstattung). Die Erstattung von nicht angefallenen Steuern und Gebühren wird in jedem Fall gewährt.
Erstattungsempfänger
10.1.1. Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Erstattung entweder an den auf dem Ticket mit Namen benannten Fluggast oder an die Person, die das Ticket bezahlt hat, sofern zu unserer Zufriedenheit nachgewiesen wird, dass fürs Ticket eine Zahlung geleistet wurde.
10.1.2. Ist die das Ticket bezahlende Person eine andere als die auf dem Ticket als Fluggast benannte und enthält das Ticket einen entsprechenden Erstattungsbeschränkungsvermerk, so findet eine Erstattung nur an die das Ticket bezahlende Person oder nach deren Anweisung statt.
10.1.3. Außer im Falle eines verlorenen Tickets werden Erstattungen nur gegen Rückgabe des Tickets und aller unbenutzten Flugcoupons vorgenommen.
10.1.4. Eine Erstattung an eine Person, die den Fluggastcoupon und alle unbenutzten Flugcoupons vorlegt und sich selbst als Person ausgibt, an die eine Erstattung gemäß den Unterabsätzen 10.1.1. oder 10.1.2. erfolgen kann, gilt als Erstattung an eine solche Person.
10.1.5. Um einen Erstattungsantrag zu stellen, verwenden Sie bitte unser Online-Erstattungsformular oder senden Sie uns eine E-Mail (geben Sie unbedingt Ihre Buchungsnummer an). Die Erstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags. Es wird Ihnen keine Bearbeitungsgebühr berechnet.
Unfreiwillige Erstattung
10.2.1. Wenn wir einen Flug annullieren, einen Flug nicht entsprechend dem Flugplan durchführen, Ihren Bestimmungsort oder einen Zwischenlandeort nicht anfliegen oder wenn Sie durch unser Verschulden einen gebuchten Anschlussflug nicht erreichen, entspricht der Erstattungsbetrag:
10.2.1.1. wenn kein Teil des Tickets genutzt wurde, dem gezahlten Flugpreis,
10.2.1.2. wenn ein Teil des Tickets genutzt wurde, mindestens der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogenen Strecken anwendbaren Flugpreis.
Freiwillige Erstattung
10.3.1. Wenn Sie eine Erstattung aus anderen als den in Punkt 10.2.1. dieses Abschnitts genannten Gründen beantragen, entspricht der Erstattungsbetrag:
10.3.1.1. wenn kein Teil des Tickets genutzt wurde, dem gezahlten Flugpreises abzüglich angemessener Servicegebühren oder Stornierungsgebühren;
10.3.1.2. Wenn ein Teil des Tickets genutzt wurde, entspricht die Rückerstattung der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem geltenden Flugpreis für die Reise zwischen den Orten, für die das Ticket genutzt wurde, abzüglich angemessener Servicegebühren oder Stornierungsgebühren.
Erstattung verlorener Tickets
10.4.1. Geht ein Ticket oder ein Teil davon verloren, so erfolgt die Erstattung gegen einen uns zufriedenstellenden Nachweis des Verlustes und Zahlung der anwendbaren Gebühr, vorausgesetzt, dass:
10.4.1.1. der verlorene Gutschein oder Flugcoupon nicht bereits zur Beförderung oder Erstattung eingelöst oder ohne erneute Zahlung des Flugpreises ersetzt worden ist (außer in Fällen, in denen der Betrug oder die Nutzung durch Dritte auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen ist) und dass
10.4.1.2. die den Erstattungsbetrag erhaltende Person sich in der von uns vorgeschriebenen Form verpflichtet, uns den erstatteten Betrag im Falle eines Betrugs und/oder in dem Umfang zurückzuzahlen, in dem das verlorene Ticket oder Teile davon von Dritten genutzt werden (außer in Fällen, in denen der Betrug oder die Nutzung durch Dritte auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen ist). In diesem Fall wird Ihnen eine angemessene Servicegebühr in Rechnung gestellt.
10.4.2. Wenn wir das Ticket oder einen Teil desselben verlieren, so sind wir dafür verantwortlich.
Ablehnung von Erstattungen
10.5.1. Erfolgt die Erstattung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Tickets, können wir die Erstattung verweigern.
10.5.2. Wir behalten uns das Recht vor, die Erstattung für ein Ticket abzulehnen, das Sie den Behörden eines Landes oder einer Fluggesellschaft zum Nachweis Ihrer Absicht, das Land wieder zu verlassen, vorgelegt haben, es sei denn, dass Sie zu unserer Zufriedenheit nachweisen können, dass Sie die Erlaubnis haben, in dem Land zu bleiben oder dass Sie das Land mit einer anderen Fluggesellschaft oder Beförderungsmittel verlassen werden.
Währung
10.6. Alle Erstattungen unterliegen den Gesetzen und sonstigen Vorschriften des Landes, in dem das Ticket ursprünglich gekauft wurde, und ferner des Landes, in dem die Erstattung vorgenommen werden soll. Mit dieser Maßgabe behalten wir uns vor, die Erstattung in derselben Art und Währung vorzunehmen, in der der Flugpreis bezahlt wurde.
Erstattungsverantwortlicher
10.7. Freiwillige Erstattungen werden nur von der Fluggesellschaft vorgenommen, die das Ticket ursprünglich ausgestellt hat, oder von ihrem Bevollmächtigten, wenn dieser dazu berechtigt ist.
Erstattung bei Kreditkartenzahlung
10.8. Erstattungen von mit einer Kreditkarte bezahlten Ticketen erfolgen nur als Gutschrift auf das Kreditkartenkonto, das ursprünglich zur Zahlung angegeben wurde. Der zu erstattende Betrag richtet sich entsprechend der Maßgaben in diesem Artikel nur nach dem im Ticket angegebenen Betrag und der Währung. Der Erstattungsbetrag, den der Kreditkarteninhaber durch Gutschrift auf seinem Kreditkartenkonto erhält, kann durch Umrechnung und Gebühren der Kreditkartengesellschaft von dem ursprünglich an die Kreditkartengesellschaft für das erstattete Ticket gezahlten Betrag abweichen. Diese Abweichungen begründen keinen Anspruch des Erstattungsempfängers uns gegenüber.
Allgemeines
11.1. Wenn Sie sich an Bord des Flugzeugs so verhalten, dass Sie das Flugzeug oder Personen oder Eigentum an Bord gefährden, dass Sie die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen oder Anweisungen der Besatzung nicht Folge leisten, einschließlich der Anweisungen betreffend Rauchverbote, Alkohol- oder Drogengebrauch, oder dass Sie anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügen, so behalten wir uns das Recht vor, die zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen. Wir können ggf. Ihre Weiterbeförderung verweigern und wegen Ihres Verhaltens an Bord Strafanzeige erstatten. Wenn wir das Flugzeug aufgrund Ihres Verhaltens an einen nicht vorgesehenen Zielort umleiten und Sie zum Verlassen des Flugzeugs zwingen, müssen Sie alle mit dieser Umleitung verbundenen Kosten tragen.
Elektronische Geräte
11.2. Die Benutzung von Mobiltelefonen, Übertragungsgeräten und ferngesteuertem Spielzeug an Bord ist verboten. Die Nutzung von Mobiltelefonen ist nur erlaubt, wenn das Flugzeug mit funktionierender mobiler Telekommunikationstechnik ausgestattet ist. Bitte beachten Sie stets die Durchsagen der Besatzung und die schriftlichen Informationen an Bord, wie z. B. den FlyNet Guide. Das Tätigen von VoiP-Anrufen ist verboten und auch nicht möglich, da diese Technologie deaktiviert wurde. Videokameras, Laptops, MP3-Player, CD-Player und Computerspielzeug sind erlaubt, wenn das Anschnallzeichen ausgeschaltet ist.
Nichtraucherflüge
11.3. Alle Flüge von Brussels Airlines sind Nichtraucherflüge. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeugs verboten.
Dies gilt auch für elektronische Zigaretten.
Eigener Alkohol
11.4. Der Konsum von vor dem Flug gekauftem Alkohol ist an Bord des Flugzeugs nicht gestattet.
Anschnallpflicht
11.5. In der Regel werden Sie gebeten, während des gesamten Fluges sitzen zu bleiben, und Sie sind verpflichtet, sich anzuschnallen.
12.1. Wenn wir für Sie Vereinbarungen mit Dritten treffen, um Service-Leistungen zu erbringen, wie z. B. die Ausstellung eines Tickets oder Gutscheins für eine Beförderung oder eine Service-Leistung, handeln wir dabei nur als Ihr Agent. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des dritten Leistungserbringers.
12.2. Wenn wir Sie auch auf dem Landweg befördern, gelten diese Bedingungen auch für diese Beförderung. Diese Bedingungen sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
12.3. Bei grenzüberschreitenden Zugbeförderungen in Zusammenarbeit mit NMBS oder NS richtet sich die rechtliche Regelung der Haftung und Unterstützung nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr und den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des am 3. Juni 1999 in Vilnius unterzeichneten Änderungsprotokolls zum COTIF, ergänzt durch die Allgemeinen Bedingungen der Eisenbahngesellschaft.
Allgemeines
13.1.1. Sie sind verpflichtet, die für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, sicherzustellen, dass seine Reisedokumente und Visa für die gesamte Reisedauer gültig sind und die Möglichkeit von Flugunterbrechungen berücksichtigt wird. Brussels Airlines haftet nicht für das Versäumnis des Fluggastes, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass seine Reisedokumente und Visas gültig bleiben.
13.1.2. Wir haften nicht für die Folgen, die einem Fluggast aus einem Versäumnis entstehen, sich die erforderlichen gültigen Reisedokumente oder Visas zu beschaffen und mit sich zu führen oder die entsprechenden Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Forderungen, Anforderungen, Regeln oder Anweisungen zu befolgen.
Reisedokumente
13.2. Vor der Reise müssen Sie alle Ausreise-, Einreise-, Gesundheits- und sonstigen Dokumente vorlegen, die aufgrund von Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen, Aufforderungen oder sonstigen Anforderungen der betreffenden Länder erforderlich sind, und uns gestatten, Kopien davon anzufertigen und aufzubewahren. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn Sie diese Anforderungen nicht erfüllen oder Ihre Reisedokumente unvollständig zu sein scheinen.
Einreiseverweigerung
13.3. Wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird, müssen Sie die Kosten für Ihren Rücktransport aus diesem Land selbst tragen. Wir können zur Bezahlung dieses Flugpreises die von Ihnen gezahlten Gelder für nicht in Anspruch genommene Beförderung oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Mittel verwenden. Der für die Beförderung bis zum Ort der Einreiseverweigerung oder Abschiebung erhobene Flugpreis wird von uns nicht erstattet.
Haftung des Fluggastes für Strafen usw.
13.4. Wenn wir zur Zahlung von Bußgeldern oder Strafen oder zur Übernahme von Kosten verpflichtet sind, weil Sie die bezüglich der Ein- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt haben oder weil die Kraft dieser Vorschriften erforderlichen Dokumente nicht ordnungsgemäß zur Stelle sind, so sind Sie verpflichtet, uns auf Verlangen die gezahlten oder hinterlegten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten sowie ein Bearbeitungsentgelt zu entrichten. Erstattet der Fluggast den Betrag nicht, können wir die Erstattung von der Person verlangen, die das Ticket bezahlt hat. Wir sind berechtigt, in Ihrem Besitz befindliche nicht ausgeflogene Tickets oder Geldmittel zur Deckung solcher Ausgaben zu verwenden. Die Höhe der Strafe und Bußgelder ist von Land zu Land unterschiedlich und kann den Flugpreis weit übersteigen. Bitte beachten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse unbedingt die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes zu beachten.
Zollinspektion
13.5. Falls erforderlich, müssen Sie bei der Kontrolle Ihres Gepäcks durch Zoll- oder andere Regierungsbeamte anwesend sein. Wir haften nicht für dem Fluggast während der Untersuchung oder infolge Nichtbeachtens dieser Bestimmung entstehende Schäden.
Sicherheitsüberprüfung
13.6. Sie sind verpflichtet, sich und Ihr Gepäck den durch die Behörden, Flughafenbeamte, Fluggesellschaften oder durch uns vorgenommenen Sicherheitsüberprüfungen zu unterziehen.
Übermittlung von Daten
13.7. Wir sind berechtigt, Ihre Passdaten und Ihre im Zusammenhang mit Ihrer Reise von uns verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland (einschließlich in den USA und Kanada) zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.
Allgemeines
14.1.1. Die Haftung von Brussels Airlines und jeder an Ihrer Reise beteiligten Fluggesellschaft richtet sich nach deren eigenen Beförderungsbedingungen.
14.1.2. Sofern hierin nichts anderes angegeben ist, unterliegen internationale Reisen, wie im Abkommen definiert, den Haftungsregeln des Abkommens.
14.1.3. Unsere Haftung für Schäden wird im Falle etwaiger Fahrlässigkeit Ihrerseits, die den Schaden verursacht oder dazu beigetragen hat, gemäß geltendem Recht gemindert.
14.1.4. Wir haften nur für Schäden, die auf unseren eigenen Flügen entstehen. Wenn wir ein Ticket ausstellen oder Gepäck über die Leitungen eines anderen Beförderers aufgeben, tun wir dies ausschließlich als Vertreter dieses anderen Beförderers. In Bezug auf aufgegebenes Gepäck hat der Fluggast jedoch auch ein Klagerecht gegen die erste oder letzte Fluggesellschaft.
14.1.5. Wenn das Luftfahrtunternehmen, das den Flug tatsächlich durchführt, nicht mit dem vertragsschließenden Luftfahrtunternehmen identisch ist, haben Sie das Recht, bei beiden eine Beschwerde einzureichen oder einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Wenn der Name oder der Code (Codeshare) eines Luftfahrtunternehmens auf dem Ticket angegeben ist, ist dieses Luftfahrtunternehmen das vertragschließende Luftfahrtunternehmen.
14.1.6. Wir haften nicht für Schäden, die aus der Einhaltung jeglicher Gesetze oder behördlicher Vorschriften, Anordnungen oder Anforderungen durch uns oder aus der Nichteinhaltung derselben durch den Fluggast entstehen.
14.1.7. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des nachgewiesenen Schadens beschränkt. Für indirekte Schäden oder Folgeschäden haften wir nur dann, wenn diese durch vorsätzliches Fehlverhalten unsererseits verursacht wurden; die Bestimmungen des Abkommens gelten weiterhin unverändert.
14.1.8. Jeder Ausschluss oder jede Beschränkung unserer Haftung gilt für und zugunsten von Agenten, Bediensteten und Vertretern von uns und jeder Person, deren Flugzeug von uns benutzt wird, sowie deren Agenten, Bediensteten und Vertretern. Der Gesamtbetrag, der von uns und diesen Agenten, Bediensteten, Vertretern und Personen zurückgefordert werden kann, darf die Höhe unserer Haftungsgrenze nicht überschreiten.
14.1.9. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, stellt keine der hierin enthaltenen Bestimmungen einen Verzicht auf den Ausschluss oder die Beschränkung unserer Haftung gemäß dem Übereinkommen oder den geltenden Gesetzen dar.
Entschädigung im Falle von Tod oder Verletzung
14.2.1. Wir haften für Schäden im Falle des Todes oder der Körperverletzung eines Fluggasts, die durch einen Unfall an Bord des Flugzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen verursacht wurden, gemäß Artikel 17.1 des Montrealer Abkommens. In solchen Fällen haften wir jedoch nicht für Schäden, die einen Betrag von 151.880 SZR übersteigen, wenn wir nachweisen können, dass der Unfall (i) nicht auf unsere Fahrlässigkeit oder ein sonstiges Fehlverhalten oder Unterlassen unserer Bediensteten oder Vertreter zurückzuführen ist; oder (ii) ausschließlich auf die Fahrlässigkeit oder ein sonstiges Fehlverhalten oder Unterlassen des Fluggasts oder eines Dritten zurückzuführen ist.
14.2.2 Wir behalten uns alle nach dem Montrealer Abkommen und dem anwendbaren nationalen Recht möglichen Einwendungen gegen solche Ansprüche vor. Gegenüber Dritten behalten wir uns außerdem sämtliche Rückgriffsrechte gegenüber anderen Personen vor, insbesondere Rückgriffs- und Entschädigungsrechte.
14.2.3. Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, muss das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadensersatzberechtigten Person einen Vorschuss zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse leisten. Im Todesfall beträgt diese Vorauszahlung mindestens 16.000 SZR (ca. 20.000 EUR).
14.2.4. Eine Vorauszahlung stellt keine Haftungsanerkennung dar und kann mit späteren Beträgen, die auf der Grundlage der Haftung des Luftfahrtunternehmens gezahlt werden, verrechnet werden. Der Vorschuss muss zurückgezahlt werden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Sie Ihren Tod oder Ihre Verletzung fahrlässig verursacht oder dazu beigetragen haben, dass die Person, die den Vorschuss erhalten hat, diesen Tod oder diese Verletzung fahrlässig verursacht oder dazu beigetragen hat, oder dass die Person, die den Vorschuss erhalten hat, nicht die Person war, die Anspruch auf eine solche Entschädigung hat.
Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks
14.3.1. Außer im Falle einer Handlung oder Unterlassung, die in der Absicht, einen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen wird, haften wir für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck bis zu einem Betrag von 1.519 SZR. Bei aufgegebenem Gepäck haften wir, auch wenn uns kein Verschulden trifft, es sei denn, das Gepäckstück war defekt. Bei nicht aufgegebenem Gepäck haftet der Beförderer nur, wenn ihn ein Verschulden trifft.
Höhere Grenzwerte für Gepäck
14.3.2. Ein Fluggast kann eine höhere Haftungsgrenze in Anspruch nehmen, wenn er spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und eine zusätzliche Gebühr entrichtet.
Beschwerden bezüglich Gepäck
14.3.3. Bei Beschädigung, Verlust oder Zerstörung des Gepäcks muss der Fluggast so schnell wie möglich eine schriftliche Beschwerde an das Luftfahrtunternehmen richten. Im Falle einer Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks muss der Fluggast innerhalb von sieben Tagen und im Falle einer Verspätung innerhalb von 21 Tagen schriftlich reklamieren, jeweils ab dem Datum, an dem das Gepäck dem Fluggast zur Verfügung gestellt wurde.
14.3.4. Wir haften nicht für Schäden, die durch Ihr Gepäck verursacht werden, oder für Schäden am Gepäck eines Fluggastes, die durch im Gepäck des Fluggastes enthaltene Gegenstände verursacht werden, es sei denn, wir haben den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten verursacht. Jeder Fluggast, dessen Eigentum Schäden am Gepäck eines anderen Fluggastes oder an unserem Eigentum verursacht, hat uns für alle Verluste und Kosten zu entschädigen, die uns dadurch entstanden sind.
Verspätungen von Fluggästen und Gepäckstücken
14.4.1. Bei Verspätung des Fluggastes haften wir für Schäden, es sei denn, wir haben alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen oder es war unmöglich, solche Maßnahmen zu treffen. Die Haftung für Verspätungen von Fluggästen ist auf 6.303 SZR begrenzt.
14.4.2. Bei Verspätung des Gepäcks haften wir für den Schaden, es sei denn, wir haben alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um den Schaden zu vermeiden, oder es war unmöglich, solche Maßnahmen zu ergreifen. Die Haftung ist auf 1.519 SZR begrenzt.
14.4.3 Unterlässt es der Kläger, den Schaden zu mindern, oder hat er zur Entstehung des Schadens beigetragen, so wird die Höhe des Schadensersatzanspruchs um den Betrag gekürzt, der auf den Beitrag des Klägers entfällt. Der Anspruchsberechtigte ist insbesondere zur rechtzeitigen, zumutbaren und ausreichenden Ersatzbeschaffung verpflichtet.
Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung
14.5.1. Die Fluggesellschaft räumt unbegleiteten Kindern, kranken und Personen mit Behinderungen Vorrang ein. In allen anderen Fällen wird den Fluggästen ein Sitzplatz im Flugzeug in der Reihenfolge des Eincheckens zugewiesen, wobei auch besondere Interessen berücksichtigt werden.
14.5.2. Wenn wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass wir die Beförderung auf einem Flug verweigern müssen, fordern wir zunächst Freiwillige auf, auf ihre Reservierung zu verzichten und im Gegenzug Leistungen unter Bedingungen zu erbringen, die zwischen dem Fluggast und uns vereinbart werden. Der Fluggast hat Anspruch auf (i) eine anderweitige Beförderung zu seinem/ihrem endgültigen Reiseziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder (i) eine Erstattung und, sofern zutreffend, einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Annullierung
14.6. Im Falle einer Flugannullierung haben Sie die Wahl zwischen (i) einer anderweitigen Beförderung zu Ihrem endgültigen Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder (i) einer Erstattung und gegebenenfalls einem Rückflug zu Ihrem endgültigen Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Im Falle einer Flugannullierung haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) 261/2004. Darüber hinaus haben Sie im Falle einer Anullierung Anspruch auf Betreuungsleistungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Anzeige von Schäden
15.1. Sofern Sie das aufgegebene Gepäck vorbehaltlos entgegennehmen, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass es in gutem Zustand und entsprechend dem Beförderungsvertrag abgeliefert worden ist.
Bei Gepäckschäden ist jede Klage ausgeschlossen, es sei denn, der Auslieferungsberechtigte reklamiert den Schaden unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, im internationalen Luftverkehr spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt, und bei Verspätungsschäden spätestens innerhalb von 21 Tagen nach dem Tag, an dem ihm das Gepäck zur Verfügung gestellt wurde. Jede Beschwerde muss schriftlich eingereicht und innerhalb der genannten Fristen abgesendet werden.
Verjährung von Ansprüchen
15.2. Die Schadenersatzklage für Schäden jeglicher Art kann bei internationalen Beförderungen nur binnen einer Ausschlussfrist von zwei Jahren erhoben werden, gerechnet vom Tage der Ankunft des Flugzeugs am Bestimmungsort oder ab dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen müssen, oder von dem Tag, an dem die Beförderung abgebrochen worden ist. Die Berechnung der Verjährungsfrist richtet sich nach dem Recht des angerufenen Gerichts.
15.3. Alle auf der EU-Verordnung Nr. 261/2004 basierenden Maßnahmen unterliegen gemäß Artikel 2.5 dieser Bedingungen belgischem Recht und müssen innerhalb eines Jahres nach dem Flug eingeleitet werden, für den die Anwendung dieser Verordnung erforderlich ist.
16.1 Der belgische Verbraucherschlichtungsdienst (Boulevard du Roi Albert II 8 Box 1, 1000 Brüssel, Belgien – contact@consumerombudsman.be) ist die zuständige Stelle für die alternative Streitbeilegung, einschließlich der Schlichtung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Flügen. Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier und eine Beschwerde kann über das Beschwerdeformular eingereicht werden.
Für britische und deutsche Verbraucher nimmt Brussels Airlines an der Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die SÖP – Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V., Fasanenstrasse 81, 10623 Berlin, Deutschland (https://soep-online.de/de/ und Flugschlichtungsanfrage via https://soep-online.de/de/your-conciliation-request/).
Die Europäische Kommission stellt außerdem eine Plattform für die Online-Streitbeilegung (Online Dispute Resolution) zur Verfügung. Diese Plattform finden Sie hier.
17.1. Die Mitnahme unterliegt weiteren Regelungen und Bedingungen, die auf uns anwendbar sind oder von uns herausgegeben wurden. Diese Regelungen und Bedingungen sind wichtig und können von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen. Sie betreffen unter anderem: die Beförderung von minderjährigen Kindern, schwangeren Frauen, kranken Fluggästen, Beschränkungen hinsichtlich elektronischer Geräte oder dem Alkoholgenuss an Bord. Alle Regelungen und Bedingungen hierzu erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
18.1. Die Kurzüberschriften der einzelnen Artikel dieser Bedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und sind nicht für die Interpretation des Textes zu verwenden.
Zuletzt aktualisiert: Dezember 2024