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Mobilitätshilfen
Reisen mit einer Mobilitätshilfe (oder anderem Hilfsgerät) kann sehr anstrengend erscheinen – aber das muss es nicht. Mit unseren hier aufgelisteten Informationen können Sie sich in aller Ruhe gründlich auf Ihre Reise vorbereiten.
Wie viele Mobilitätshilfen kann ich mitnehmen?
Sie können maximal 2 Mobilitätshilfen mit sich führen. Diese sind kostenlos – zusätzlich zu Ihrem Freigepäck:
2 Rollstühle oder Rollatoren
2 Paar Krücken, Stützen oder sonstige Prothesen*
2 Gehstöcke
Eine Kombination der oben genannten Gegenstände (z. B. ein Rollstuhl und ein Gehstock)
* Wenn Sie mit Prothesen reisen, sollten Sie uns immer im Voraus darüber informieren.
Kann ich meine Mobilitätshilfe mit an Bord nehmen?
Krücken, Gehstöcke und Prothesen dürfen mit an Bord genommen werden und müssen nicht in den Frachtraum.
Fällt es Ihnen schwer, längere Strecken zu Fuß zu gehen? Fordern Sie einfach besondere Unterstützung am Flughafen an. Unser Personal wird Ihnen einen Rollstuhl oder ein Elektromobil zur Verfügung stellen und Sie damit an Ihr Gate bringen. Derselbe Service wird Ihnen zwischen Anschlussflügen und bei Ankunft an Ihrem Zielflughafen angeboten.
Auf Krankentragen beförderte Passagiere müssen über eine medizinische Begleitperson verfügen, die von der Versicherung oder dem Passagier gestellt wird.
Aufgrund Ihrer Größe können Rollstühle, Rollatoren und ähnliche Mobilitätshilfen nur im Frachtraum befördert werden. Dieser Service ist kostenlos; Sie müssen uns allerdings die Maße Ihrer Mobilitätshilfe mitteilen. Kontaktieren Sie unser medizinisches Hilfsteam frühzeitig im Voraus und übermitteln Sie die genauen Maße.
Sie können Ihre Mobilitätshilfe am Check-in-Schalter abgeben und werden anschließend mit einem Rollstuhl oder Elektromobil an Ihr Abfluggate gebracht; oder Sie nutzen Ihre Mobilitätshilfe bis zum Gate, wo unser Flughafenpersonal diese dann in Empfang nehmen und im Frachtraum verstauen wird.
Bei Ankunft wird Ihnen Ihre Mobilitätshilfe am Ankunftsgate oder an der Gepäckausgabe zurückgegeben. Ist letzteres der Fall, bringt Sie das Flughafen-Team für besondere Unterstützung im Rollstuhl oder Elektromobil bis zur Gepäckausgabe.
Gut zu wissen
Im Prinzip spricht nichts gegen das Fliegen mit Gipsverband. Wir empfehlen Ihnen, ein ärztliches Attest mitzuführen, das Ihre Flugfähigkeit bestätigt. Wenn Ihr Gipsverband unter 48 Stunden vor Abflug angelegt wurde, kann er aufgebrochen werden, um einen eventuellen Blutstau zu verhindern. Weitere Informationen
Unser Bordpersonal betreut Sie gerne im Rahmen seiner Möglichkeiten:
Unterstützung beim Ein- und Aussteigen
Öffnen der Bordgerichte
Es gibt bestimmte Dinge, die das Kabinenpersonal nicht tun darf, z. B.:
Hilfestellung in der Toilette leisten
Passagiere heben oder tragen
Passagieren beim Einnehmen der Speisen assistieren
Medikamente verabreichen oder Medikamenteneinnahme beaufsichtigen
Aus Sicherheitsgründen darf das Kabinenpersonal Passagiere nicht vom Rollstuhl in den Sitz und zurück heben und ihnen nicht beim Aufsuchen der Waschräume behilflich sein.
Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität sollten bedenken, dass der Sanitärbereich in Flugzeugen generell beengt ist.
Je nach Batterietyp gelten verschiedene Richtlinien für Ihr batteriebetriebenes Gerät.
Sie kennen den Batterietyp Ihres Geräts nicht? Senden Sie ein Foto Ihrer Mobilitätshilfe und der Batterie an meda@brusselsairlines.com.
Faltbarer/klappbarer Rollstuhl: Die Batterien sind herauszunehmen, vor Kurzschluss zu schützen und im Frachtraum in einer stabilen, festen Verpackung zu befördern.
Nicht-faltbarer/nicht-klappbarer Rollstuhl: Die Batterien können in Ihrem Rollstuhl verbleiben, solange die elektrischen Kontakte isoliert wurden und die Batterien sicher mit Ihrem Rollstuhl verbunden sind.
Lithiumbatterien
Faltbarer/klappbarer Rollstuhl: Die Batterien sind herauszunehmen, vor Kurzschluss zu schützen und in einer Schutztasche zu befördern. Die entnommene Batterie darf nicht mehr als 300 Wh aufweisen (für einen Rollstuhl, der von 2 Batterien betrieben wird, darf jede einzelne von ihnen 160 Wh nicht überschreiten).
Nicht-faltbarer/nicht-klappbarer Rollstuhl: Die Batterien können in Ihrem Rollstuhl verbleiben, solange die elektrischen Kontakte isoliert wurden und die Batterien sicher mit Ihrem Rollstuhl verbunden sind.
Nass- und nicht auslaufsichere Batterien
Solange der Rollstuhl in einer aufrechten Position eingeladen, versaut und ausgeladen werden kann, darf die Batterie im Rollstuhl verbleiben, wenn:
die Batterieklemmen vor Kurzschluss geschützt sind
die Batterie mit feuchtigkeitsresistenten Öffnungskappen ausgestattet ist
die Batterie sicher am Rollstuhl befestigt ist
die elektrischen Kontakte nach Anweisungen des Herstellers isoliert wurden
der batteriebetriebene Rollstuhl mit Rückhaltevorrichtungen fixiert ist
Wenn der Rollstuhl nicht in aufrechter Position eingeladen, verstaut und ausgeladen werden kann:
muss die Batterie entnommen und im Frachtraum befördert werden
kann der Rollstuhl als aufgegebenes Gepäck befördert werden