Anerkannte Assistenzhunde (Service Animals, SVAN, z. B. Blindenhunde, Signalhunde, Diabetikerwarnhunde, Mobilitätsassistenz- oder Schlaganfallwarnhunde) können bei Brussels Airlines kostenlos mit an Bord genommen werden. Sie müssen so trainiert sein, dass sie Befehlen gehorchen und sich während der gesamten Reise angemessen verhalten können. Bitte nehmen Sie die Informationen auf der folgenden Seite bezüglich der Planung und Buchung einer Reise mit Ihrem Assistenzhund zur Kenntnis.
Neue Einreisebestimmungen für Hunde in die USA
Aufgrund neuer Einschränkungen seitens der Centers for Disease Control and Prevention (CDC) ändern sich die Einreisebestimmungen für Hunde in die USA.
Neubuchungen für Hunde in die USA mit Flugdatum ab 1. August werden nur für die Flughäfen Washington D.C., New York JFK, Atlanta, Miami, Los Angeles und Philadelphia angenommen.
Hunde müssen für die Einreise in die USA mindestens 6 Monate alt sein.
Bitte füllen Sie auch die CDC Dog Import Form aus.
Die Bestätigung der amerikanischen Behörden muss bei der Ein- und Ausreise in digitaler oder ausgedruckter Form vorgelegt werden.
Der Tiertransport als Luftfracht ist weiterhin möglich. Fluggäste werden gebeten, sich hierfür an einen Tiertransport-Anbieter zu wenden.
Bereits bestätigte Buchungen werden nach dem 1. August 2024 gültig bleiben, sofern alle Anforderungen der CDC erfüllt werden können. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen finden Sie auf der Website der CDC. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, alle Anforderungen zu erfüllen. Das Nichtvorlegen der von den CDC geforderten Dokumente beim Check-in führt zu einer Verweigerung der Einfuhr/Beförderung.
Sofern eine Buchung zur Hundebeförderung vor dem 3. Juli 2024 bestätigt wurde, bieten wir weiterhin folgende Möglichkeiten an:
Umbuchung auf einen Flug vor dem 1. August 2024
Umbuchung ohne Hund
Rückerstattung des Tickets
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unsere Service-Center.
Der Transport von Assistenzhunden bleibt auch nach den neuen Bestimmungen der CDC möglich, sofern alle Anforderungen der CDC erfüllt werden können. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen finden Sie auf der Website der CDC. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, alle Anforderungen zu erfüllen. Das Nichtvorlegen der von den CDC geforderten Dokumente beim Check-in führt zu einer Verweigerung der Einfuhr/Beförderung.
Sollten Passagiere bereits eine bestätigte Buchung für sich und ihren Assistenzhund haben, bitten wir sie, mit unserem Service-Center Kontakt aufzunehmen.
Ein Assistenzhund ist ein Hund, der so trainiert wurde, dass er einer Person mit Behinderung oder Erkrankung helfen und der sicher in der Flugzeugkabine reisen kann. Damit Ihr Assistenzhund mit Ihnen in einer Flugkabine von Brussels Airlines reisen kann, muss er:
individuell darauf trainiert sein, den Passagier mit Behinderung (sei es eine Seh-, Sinnes-, motorische oder geistige Behinderung) zu unterstützen.
Emotional Support Dogs, die der seelischen Unterstützung dienen, Trost-/Begleithunde und Therapiehunde, die kein über die Grundausbildung hinausgehendes Training erhalten, gelten nicht als Assistenzhunde.
Wir unterscheiden zwischen Assistenzhunden auf Nonstop-Flügen ab den/in die USA und Assistenzhunden auf allen Flügen außerhalb der USA.
Ist Ihr Hund kein Assistenzhund, gelten die allgemeinen Anforderungen zur Mitnahme von Haustieren in der Kabine. Diese Anforderungen können Sie hier einsehen.
Wie buche ich einen Flug mit meinem Assistenzhund?
Assistenzhunde können nur über unser Team zur medizinischen Betreuungund spätestens 48 Stunden vor dem Abflug gebucht werden. Hierfür müssen Sie uns folgende Informationen mitteilen:
Ihre Buchungsnummer
Rasse und Gewicht des Hundes
Alter des Hundes
für welche Aufgabe Ihr Hund trainiert ist bzw. welche Aufgabe Ihr Hund für Sie übernimmt
die erforderlichen Formulare (unten aufgeführt)
Außerdem werden wir Sie je nach Reiseplan darum bitten, uns das erforderliche Trainingszertifikat zuzuschicken.
Welche Anforderungen gelten?
Allgemeine Anforderungen
Zur Gewährleistung eines sicheren, ungestörten Flugbetriebs muss Ihr Hund eingehend so ausgebildet sein, dass er Ihren Befehlen gehorcht und sich in öffentlichen Bereichen angemessen verhält (d. h., er darf nicht bellen, knurren oder Menschen bzw. andere Tiere anspringen).
An Bord:
Ihr Hund muss in den Bereich vor Ihrem Sitz passen und darf nicht auf einem Passagiersitz sitzen
in der Lage sein, während des gesamten Fluges an der gleichen Stelle zu bleiben
mit einer Leine am Sitz befestigt sein, was Sie selbst tun können müssen
wir empfehlen, den Hund mit einem Geschirr statt einem Halsband zu sichern
wir bitten Sie nachdrücklich darum, als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme und aus Rücksicht auf die anderen Passagiere einen Maulkorb mitzubringen
Der Hund darf auf keinen Fall in der Kabine oder am Gate seine Notdurft verrichten oder darf dies nur auf eine Weise tun, die eine Gesundheitsgefährdung oder Hygieneprobleme ausschließt.
Sollte sich Ihr Hund nicht angemessen verhalten, kann Brussels Airlines den Transport des Tieres verweigern. Sie haften für alle durch den Transport Ihres Hundes verursachten Schäden und Zusatzkosten.
Anerkannte Assistenzhunde (Führungshunde, Signalhunde, Diabetikerwarnhunde, Schlaganfallwarnhunde) können auf allen von Brussels Airlines betriebenen Flügen kostenlos in die Kabine mitgenommen werden. Bitte registrieren Sie das Tier bis zu 48 Stunden vor Abflug für den Transport in der Kabine.
Wir benötigen von Ihnen:
ein Zertifikat einer Ausbildungsschule, die von folgenden Organisationen akkreditiert ist:
Assistance Dogs International (ADI)
Assistance Dogs Europe (ADEu)
International Guide Dog Federation (IGDF)
Für Flüge außerhalb der USA benötigen wir zusätzlich Ihre schriftliche Bestätigung, dass der Hund die Anforderungen erfüllt, um als anerkannter Assistenzhund zu reisen.
Bitte beachten Sie, dass Selbstlernportale und Online-Trainingsportale derzeit nicht anerkannt werden. Wir akzeptieren hingegen Trainingszertifikate einer Hundeschule, die von einer der oben genannten anerkannten Organisationen akkreditiert ist.
Bei Direktflügen in die oder ab den Vereinigten Staaten können Passagiere einen Assistenzhund, einschließlich eines Therapiehundes, mit sich führen. Der Hund muss individuell darauf trainiert sein, eine Person mit Behinderung, einschließlich einer Seh-, Sinnes-, psychischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung, gemäß der Art und Weise und des Umfangs, die in den Bestimmungen des Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten (United States Department of Transportation, „US DOT“) festgelegt sind, zu unterstützen.
Die Definition eines Assistenztiers und einer Person mit Behinderung richtet sich nach Kapitel 14, CFR §382.
HINWEIS: Gemäß 14 CFR Teil 382 gelten Tiere zur seelischen Unterstützung nach den Bestimmungen des US DOT nicht mehr als Assistenztiere. Daher wird diese Kategorie von Brussels Airlines nicht mehr akzeptiert oder erlaubt werden.
Wenn Sie in die/ab den USA fliegen, müssen Sie zwei (2) US DOT Formulare ausfüllen, die für den Transport vorausgesetzt werden. Sie erhalten diese Formulare, nachdem Sie unserer Team zur medizinischen Betreuung kontaktieren und darüber informieren, dass Sie mit einem Assistenzhund reisen.
Wissenswertes
Bei Flügen mit einer geplanten Flugdauer von 8 Stunden oder mehr benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Ihr Assistenztier während des Fluges nicht seine Notdurft verrichten muss oder dies auf eine Weise tun kann, die keine gesundheitlichen oder hygienischen Probleme während des Fluges verursacht.
Zur Beachtung: Ab dem 1. August 2024 werden auf Flügen in die USA nur noch Hunde akzeptiert, die mindestens 6 Monate alt sind.