Ihre Rechte als Fluggast
EU-Verordnung 261/04
Sehr geehrter Reisende,
wenn Ihr Flug storniert wird oder eine erhebliche Verspätung aufweist oder wenn Ihnen bei einem Flug, für den Sie eine gültige Buchung vorgenommen haben, die Beförderung verweigert wird, haben Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf bestimmte Rechte. Die Fluggesellschaft, die den nicht planmäßigen Flug betreibt, ist dafür verantwortlich, Ihnen diese Rechte zu gewähren.
Erstattungen
Wenn Sie ein Ticket für die USA haben, gelten möglicherweise auch die Erstattungsvorschriften des US-Verkehrsministeriums.
Die Verordnung gilt:
- für Fluggäste, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder die von einem Flughafen außerhalb der EU abfliegen, sofern sie von einer Fluggesellschaft aus der EU befördert werden, es sei denn, sie haben in diesem Drittland eine Leistung oder Ausgleichszahlung erhalten und es wurde Ihnen geholfen
- ausschließlich dann, wenn Sie eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug vorweisen können
- nur, wenn Sie (außer bei einer Annullierung) rechtzeitig oder, falls keine Zeit vermerkt ist, mindestens 45 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit zum Check-in erscheinen
- nur, wenn Sie mit einem Ticket reisen, das zu einem der Öffentlichkeit zugänglichen Tarif gekauft wurde
Entsprechend der EU-Verordnung liegt eine Verspätung vor, wenn ein Flug sich über die geplante Abflugzeit hinaus um folgende Zeiträume verzögert:
- um 4 Stunden bei Flügen über eine Entfernung von mehr als 3.500 km
- um 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km sowie bei Flügen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten mit einer Entfernung von mehr als 1.500 km und
- um 2 Stunden für Flüge von bis zu 1.500 km
Wenn ein Flug voraussichtlich eine erhebliche Verspätung aufweist, haben Fluggäste Anspruch auf Betreuungsleistungen während der Wartezeit.
Dies umfasst: Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, eine Hotelunterkunft, falls erforderlich, einschließlich der Kosten für den Transfer und der Möglichkeit, zwei kurze Telefonate zu führen oder zwei kurze Faxe oder E-Mails zu senden. Während der Wartezeit kann die Betreuung von Fluggästen abgelehnt werden, wenn die Betreuung selbst eine weitere Verzögerung verursachen würde. Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung an Ihrem Endreiseziel ankommen, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle vernünftigerweise erforderlichen Maßnahmen ergriffen worden wären. Beispiele hierfür sind schlechte Wetterbedingungen, politische Unruhen, Streiks, Sicherheitsrisiken oder unvorhergesehene Flugsicherheitsmängel.
Unbeschadet der oben genannten Entschädigung haben Sie bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden Anspruch auf Erstattung Ihres Flugtickets innerhalb von sieben Tagen für die nicht genutzten Streckenabschnitte oder für die bereits genutzten Streckenabschnitte, wenn der Zweck Ihres Fluges nicht mehr erfüllt ist, sowie gegebenenfalls auf einen Rückflug zu Ihrem ersten Abflugort.
Wenn Ihr Flug, für den Sie eine gültige Buchung haben, annulliert wird, haben Sie Anspruch auf Betreuungs- und Entschädigungsleistungen sowie auf eine Kostenerstattung (und ggf. einen Rückflug zum ersten Abflugort) oder eine Umleitung zu Ihrem Endreiseziel.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht ebenfalls nicht, wenn der Fluggast in den folgenden Zeiträumen über die Annullierung informiert wurde:
- mindestens 14 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit
- zwischen 14 und 7 Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit, wenn der Ersatzflug nicht mehr als 2 Stunden vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit startet und das Endreiseziel weniger als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erreicht
- weniger als 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit, wenn der Ersatzflug nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglich planmäßigen Abflugzeit startet und das Endreiseziel weniger als 2 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erreicht
Wenn Sie in eine niedrigere Klasse zurückgestuft werden als die, für die das Ticket gekauft wurde, haben Sie innerhalb von 7 Tagen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem geplanten Flug und dem bezahlten Flugpreis pro Strecke; für folgende Entfernungen:
- bis zu einer Entfernung von 1.500 km beträgt die Entschädigung 30 % des bezahlten Flugpreises pro Strecke
- zwischen 1.500 und 3.500 km und bei Flügen innerhalb Europas von mehr als 1.500 km beträgt sie 50 % des bezahlten Flugpreises pro Strecke
- über 3.500 km sind es 75 % des bezahlten Flugpreises pro Strecke
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie auf Grundlage der oben genannten Bedingungen einen berechtigten Anspruch gegen Brussels Airlines geltend machen können, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.
Unter dem folgenden Weblink finden Sie eine Liste der zuständigen Behörden, die für die Durchsetzung der Rechte von Fluggästen zuständig sind: National Enforcement Bodies (NEB) (europa.eu)
Wenn es sich bei Ihrer Reise um eine Privatreise handelt, haben Sie das Recht, sich an die Schlichtungsstelle für Verbraucher („Consumer Mediation Service“) zu wenden, eine unabhängige öffentliche Einrichtung in Belgien, die bei allen Anträgen auf außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, einschließlich Flugstreitigkeiten, interveniert.
Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie Bedenken in Bezug auf Folgendes haben:
- eine Verweigerung der Beförderung, erhebliche Verspätungen oder annullierte Flüge
- die Zerstörung, Beschädigung, den Verlust oder die verspätete Beförderung von Gepäck oder
- Pflichtverletzungen bei der Beförderung von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität
immer vorausgesetzt, dass
- Sie Ihr Anliegen bereits bei Brussels Airlines vorgebracht und innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erhalten haben
- Sie mit der Art und Weise, wie Ihr Anliegen behandelt wurde, unzufrieden sind oder Sie mit der Art und Weise, wie Ihre Forderung von Brussels Airlines bearbeitet wurde, nicht einverstanden sind, und
- sich Ihre finanzielle Forderung auf mindestens 10 Euro und nicht mehr als 5.000 Euro beläuft
- Ihr Anliegen nicht bereits vor einem Gericht anhängig ist oder war oder bereits beigelegt wurde
- es sich bei Ihrer Reise um eine Privatreise handelt
https://www.consumerombudsman.be/en/complaint-form
Nur für britische und deutsche Verbraucher:
Wenn Ihre Reise privater Natur ist, haben Sie im Falle von Streitigkeiten über den Flug das Recht, sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP; https://soep-online.de) zu wenden, die unabhängige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Deutschland, die alle Fluggesellschaften beaufsichtigt.
Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie Bedenken in Bezug auf Folgendes haben:
- Verweigerung der Beförderung, erhebliche Verspätungen oder annullierte Flüge
- die Zerstörung, Beschädigung, den Verlust oder die verspätete Beförderung von Gepäck
- Pflichtverletzungen bei der Beförderung von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität oder
- Pflichtverletzungen beim Abschluss von Beförderungsverträgen
vorausgesetzt, dass
- Sie Ihr Anliegen bereits bei uns vorgebracht und innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erhalten haben
- Sie mit der Art und Weise, wie Ihr Anliegen behandelt wurde, unzufrieden sind oder Sie mit der Art und Weise, wie Ihre Forderung von uns bearbeitet wurde, nicht einverstanden sind und
- Ihr Anliegen nicht bereits vor einem Gericht anhängig ist oder war oder bereits beigelegt wurde.
Sie können die SÖP über ihr Webformular kontaktieren.
Flüge, die von Spanien aus starten
In Spanien ist folgende Stelle für die Einhaltung der Verordnungen (EG) 261/2004 und (EG) 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zuständig: Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA) [Nationale Flugsicherheitsbehörde] Wenn Sie bei Forderungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes 7/2017 vom 2. November und der Verordnung TMA/201/2022 vom 14. März fallen, mit der von Brussels Airlines vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden sind oder wenn Sie innerhalb eines (1) Monats ab dem Datum der Einreichung keine Antwort erhalten haben, können Sie sich für eine alternative Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution, ADR) gemäß den geltenden Vorschriften der Europäischen Union zum Schutz von Fluggästen (Verordnung (EG) 261/2004 und Verordnung (EG) 1107/2006) an die nationale Flugsicherheitsbehörde (AESA, www.seguridadaerea.gob.es) wenden. Ausdrücklich ausgeschlossen von diesem Verfahren sind Schadensersatzforderungen in Bezug auf Gepäck und sonstige Schadensersatzforderungen, die über die in den vorgenannten Verordnungen oder sonstigen Bestimmungen des Beförderungsvertrages genannte objektive Entschädigung hinausgehen. Die AESA akzeptiert keine Anträge, die mehr als ein (1) Jahr nach Einreichung der Schadensersatzforderung bei Brussels Airlines eingereicht werden. Die von der AESA im Verfahren der alternativen Streitbeilegung (ADR) getroffene Entscheidung ist für Brussels Airlines bindend. |
Online-Streitbeilegung (Online Dispute Resolution, ODR)
Sie haben auch die Möglichkeit, eine Beschwerde über den Online-Streitbeilegungsdienst (Online Dispute Resolution, ODR) der Europäischen Kommission einzureichen. Die zuständige Stelle in den einzelnen EU-Ländern finden Sie auf der folgenden Internetseite: https://transport.ec.europa.eu/ |