In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die ihnen jeweils zugewiesene Bedeutung, sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert oder nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist:
Vereinbarte Zwischenlandeorte sind die Orte, ausgenommen Abflugs- und Bestimmungsort, die auf dem Ticket oder in unseren Fahrplänen als planmäßige Landeorte auf Ihrer Strecke vermerkt sind.
Der Kenncode für Fluggesellschaften besteht aus zwei Zeichen oder drei Buchstaben, die eine bestimmte Fluggesellschaft kennzeichnen.
Bevollmächtigter Agent ist ein Verkaufsagent, den wir eingesetzt haben, um in unserem Namen Lufttransporte zu verkaufen.
Gepäck bezeichnet alle Gegenstände, die für den Gebrauch durch Fluggäste bestimmt sind. Sofern nicht anders angegeben, umfasst es sowohl aufgegebenes als auch nicht aufgegebenes Gepäck des Fluggasts.
Gepäckschein bezieht sich auf die Teile des Tickets, die sich auf die Beförderung Ihres aufgegebenen Gepäcks beziehen.
Gepäckmarke bezeichnet ein vom Luftfahrtunternehmen ausschließlich zur Identifizierung von aufgegebenem Gepäck ausgestelltes Dokument, dessen Teil der Gepäckmarke (Band) vom Luftfahrtunternehmen an einem bestimmten Gegenstand des aufgegebenen Gepäcks angebracht wird und dessen Teil der Gepäckmarke (Identifizierung) dem Fluggast ausgehändigt wird.
„Luftfahrtunternehmen“ oder „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ bezeichnet eine andere Fluggesellschaft als uns selbst, deren Kenncode auf Ihrem Ticket oder auf einem Anschlussticket erscheint.
Aufgegebenes Gepäck bezeichnet Gepäck, das in unserer alleinigen Obhut ist und für das wir eine Gepäckmarke ausgestellt haben.
Check-in-Frist ist die von der Fluggesellschaft angegebene Frist, innerhalb der Sie die Check-in-Formalitäten erledigt und Ihre Bordkarte erhalten haben müssen.
Codeshare bezieht sich auf einen Flug, der von einem anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, wie im Ticket angegeben.
Vertragsbedingungen sind die Erklärungen, die in Ihrem Ticket oder Reiseplan/Beleg enthalten sind oder mit diesem zugestellt werden, die als solche gekennzeichnet sind und die diese Beförderungsbedingungen und Hinweise durch Verweis enthalten.
Anschlussticket ist ein Ticket, der Ihnen in Verbindung mit einem anderen Ticket ausgestellt wird, die zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag bilden, sofern sie in einem Buchungsvorgang zu einem Preis erworben wurden.
Beauftragtes Luftfahrtunternehmen ist die Fluggesellschaft, mit der der Fluggast einen Beförderungsvertrag abgeschlossen hat und dessen Kenncode auf dem Ticket erscheint.
Abkommen bezieht sich auf folgende geltende Rechtsgrundlagen:
- das am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichnete Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr;
- das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag vom 28. September 1955;
- das Warschauer Abkommen in der Fassung des Zusatzprotokolls Nr. 1 von Montreal (1975);
- das Warschauer Abkommen in seiner in Den Haag geänderten Fassung und das Zusatzprotokoll Nr. 2 von Montreal (1975);
- das Zusatzabkommen von Guadalajara (1961);
- das am 28. Mai 1999 in Montreal unterzeichnete Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (nachstehend „Abkommen von Montreal“ genannt).
Coupon bezeichnet sowohl einen Flugcoupon in Papierform als auch einen elektronischen Coupon, die jeweils zur Beförderung auf einem bestimmten, darauf angegebenen Flug berechtigen.
Schäden umfassen Tod, Verwundung oder Körperverletzung eines Fahrgastes, Verlust, Teilverlust, Diebstahl oder sonstige Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der von uns durchgeführten Beförderung oder anderen damit zusammenhängenden Service-Leistungen ergeben.
Tage bezieht sich auf Kalendertage, einschließlich aller sieben Wochentage, mit der Maßgabe, dass für die Zwecke der Benachrichtigung der Tag, an dem die Benachrichtigung abgesendet wird, nicht mitgezählt wird, und mit der weiteren Maßgabe, dass für die Zwecke der Bestimmung der Gültigkeitsdauer eines Tickets der Tag, an dem der Ticket ausgestellt oder der Flug angetreten wurde, nicht mitgezählt wird.
Elektronischer Coupon bezeichnet einen elektronischen Flugcoupon oder ein anderes Wertdokument, das in unserer Datenbank gespeichert ist.
Electronisches Ticket bezeichnet den von uns oder in unserem Namen ausgestellte Reiseplan/Beleg, die elektronischen Coupons und ggf. ein Borddokument.
Tarif Wie in Artikel 4 beschrieben.
Flug-Coupon ist der Teil des Tickets, der den Vermerk „good for passage (zur Beförderung berechtigt)“ oder im Falle eines elektronischen Tickets den elektronischen Coupon trägt und die Orte angibt, zwischen denen Sie zur Beförderung berechtigt sind.
Höhere Gewalt bezeichnet ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben und deren Folgen auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.
Reisebestätigung bezeichnet ein oder mehrere Reisedokumente, die wir für Fluggäste ausstellen, die mit elektronischen Tickets reisen, und die den Namen des Fluggastes, Fluginformationen und weitere für die Reise relevante Hinweise enthalten. Dieses Dokument ist vom Reisenden aufzubewahren und während der gesamten Reise mitzuführen.
Fluggast bezeichnet jede Person, mit Ausnahme von Besatzungsmitgliedern, die mit unserer Zustimmung in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll.
Fluggast-Coupon/Rechnungsbeleg (Passenger Receipt) bezeichnet den Teil des Tickets, der von uns in unserem Namen ausgestellt wurde, entsprechend gekennzeichnet ist und von Ihnen aufbewahrt werden muss.
Verordnung (EG) 261/2004 bezeichnet die Verordnung (EG) 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.
SZR bedeutet ein Sonderziehungsrecht gemäß der Definition des Internationalen Währungsfonds.
Zwischenstopp ist eine planmäßige Unterbrechung Ihrer Reise an einem Punkt zwischen dem Abflug- und dem Zielort.
Tarif bezeichnet die veröffentlichten Flugpreise, Gebühren und/oder damit zusammenhängenden Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft, die, soweit erforderlich, bei den zuständigen Behörden hinterlegt sind.
Ticket bezeichnet entweder das Dokument mit dem Titel „Fluggastticket und Gepäckschein“ oder das elektronische Ticket, jeweils von uns oder in unserem Namen ausgestellt, und schließt die Vertragsbedingungen, Hinweise und Coupons ein.
Nicht aufgegebenes Gepäck bezeichnet alle Gepäckstücke, die nicht als aufgegebenes Gepäck gelten.
„Wir“ umfasst Brussels Airlines NV, mit eingetragenem Sitz in 100-102, Avenue des Saisons, B 30, 1050 Brüssel, Belgien, mit der Unternehmensnummer/VAT 0400853488 und einem Geschäftssitz in b.house – Brussels Airport, Airport building 26 box 1a.4 - Ringbaan, B-1831 Diegem, Belgien.
„Sie“ bezeichnet jede Person, mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder, die gemäß einem Ticket in einem Luftfahrzeug befördert wird oder werden soll. (Siehe auch Definition für „Fluggast“.)